Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass homöopathische Behandlungsmethoden nicht mehr als Satzungsleistung von gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden dürfen.
Begründung
Es gibt keinen Wirkungsnachweis für homöopathische Behandlungen.
Im Gegenteil: über 150 methodisch akkurate klinische Studien der letzten 15 Jahre haben gezeigt, dass homöopathische Mittel Scheinmedikamente sind. Die behauptete Wirkweise steht mit der heutigen naturwissenschaftlichen Erkenntnis in krassem Widerspruch.
Die Übernahme der Kosten für homöopathische Behandlungen als Satzungsleistungen widerspricht somit §2 Absatz 1 der Allgemeinen Vorschriften des SGB 5. Dort steht: „Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.”
Die Übernahme homöopathischer Behandlungen als Satzungsleistungen widerspricht somit dem Solidaritätsgedanken der gesetzlichen Krankenversicherung. Im §1 SGB5 steht: „Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.”
Die Übernahme der Kosten für homöopathische Behandlungen widerspricht somit dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB5): „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.”
Die Homöopathie entspricht diesen gesetzlichen Anforderungen an ein Arzneimittel nachweislich nicht.
Z.B. sollte Akkupunktur auch bei Allergien bezahlt werden.
Die sind wirkungsvoll und haben keine Nebenwirkungen.
Tabletten wie Antihistaminika haben Nebenwirkungen und die Kasse muss dann die Folgen dieser Nebenwirkungen auch bezahlen. Dies könnte aber eingespart werden.
Überhaupt sollte der Katalog wieder deutlich erweitert werden.
Alle Bürger sollten pflichtversichert sein und entsprechend ihrem Einkommen in die GKV einzahlen müssen ohne begrenzte Höchstbeiträge! (Man kann nur dann die Lohnnebenkosten senken!) . Alle Menschen, die kein eigenes Einkommen haben, wie Kinder, Studierende, Arbeitslose und HartzIV-Empfänget sollten kostenlos versichert sein. Private Versicherungen sollten nur noch Luxuxleistungen anbieten durch zusätzliche Beiträge.
Dann würden auch unnötige Operationen uninteressant und das Gesundheitswesen könnte sich erhölen.
otacon | Tue Apr 14 13:37:54 CEST 2015 - Tue Apr 14 13:37:54 CEST 2015
Quellen? Gar keine vermute ich außer irgendwelchen Leuten wo es durch Placebowirkung geholfen hat.
Wirken dafür aber.
Die Nebenwirkungen sind in der Regel eher schwach. In aller Regel sogar gar keine außer Müdigkeit.
Dem kann man nur zustimmen, was hat das aber nun mit dem Thema hier zu tun? Gar nichts.
Wieder ein Beispiel wo irgend einer der an Hokuspokus gleibt direkt vom Thema abweicht damit er irgendwo noch Zuspruch bekommt.
Heinz 55 | Mon Apr 13 11:54:36 CEST 2015 - Mon Apr 13 11:54:36 CEST 2015
Meine Reaktion:
Da muss ich Ihnen ein wenig widersprechen, denn nehmen wir an, dass Schulmedizin versagt und die letzte Möglichkeit eventuell " Homö-Mittel-/Behandlung " den betroffenen Patienten helfen könnte, sollte die Krankenkassen diese Unkosten übernehmen, solange Facharzt / Fachklinik dies an Patienten / Krankenkassen erklären kann. Ich weiß nicht wie viel Patienten Schulmedizin nicht mehr hilft, dass " Homö-Mittel-/Behandlung " angewendet werden könnte als letzte Möglichkeit.
Als Zusatzversicherung würde ich ablehnen, denn man weiß ja nie ob man an diese " Homö-Mittel-/Behandlung " irgendwie als letzte Möglichkeit nutzen sollte. Bräuchte ich keine " Homö-Mittel-/Behandlung " , dann würde ich unnötig Zusatz Versicherung bezahlen. Dies sollte in gesetzlichen Krankenversicherung verankert sein.
Ylander | Mon Apr 13 08:11:15 CEST 2015 - Mon Apr 13 08:11:15 CEST 2015
Betreffend Homö-Mittel-/Behandlung: Das ist in der Tat Luxus. Dies sollte nicht im Standardangebot der GKV enthalten sein. Das widerspricht dem Grundgedanken der Grundversorgung. Denkbar wäre, diesen Luxus in einer Zusatz-Versicherung anzubieten. Denn keiner sollte genötigt werden, für etwas mit zu bezahlen, was er/sie nicht in Anspruch nehmen möchte.
Im Übrigen:
Gleiche Leistung für gleiches Geld: Wenn GKV beibehalten, dann bitte Kopfpauschale.
Sven.K | Mon Apr 13 07:31:23 CEST 2015 - Mon Apr 13 07:31:23 CEST 2015
Ich wollte zwar eigentlich nix mehr hier beitragen, aber hier kann ich nicht wiederstehen.
Also Grundsätzlich ist der Vorschlag mit der Pflichtversicherung für alle ja was feines.
Jemand mit 1.000.000€ jahreseinkommen kann sich dann nciht mehr in die Private verabschieden, sondern zahlt 200.000€/Jahr in die allgemeine Krankenkasse ein. Das tut dem nciht weh und diejenigen die es sich wirklich leisten können tragen einen großen Anteil ander Gesetzlichen und nicht der Mittelstand der sich sowieso immer weniger leisten kann.
Um hier mal auszuräumen, dass ich den Reichen nichts gönne oder Neidisch bin oder so: ich bin nicht mehr weit von dem Bereich weg bei dem ich mich privat versichern und aus der gesetzlichen raus kann (werde ich aber wohl nicht tun)
Auch die zusätzliuche Versicherung die Luxusbehandlungen bezahlt find ich gut.
Ab jetzt weiche ich allerdings ab:
Luxusbehandlungen sollten dann alle Behandlungsmethoden ohne Wissenschaftliche Basis bzw. ohne Wissenschaftlichen Nachweis sein, wie z.B. Homoöpathie, Handauflegen, Akkupunktur , Heilpraktiker"behandlung" und so weiter (Nein, ich werde nicht diskutieren, wie schon häufig genug gesagt: die Wirksamkeit muss bewiesen werden , nicht die Unwirksamkeit!).
Allerdings wäre das etwas für eine zusätzliche Petition und gehört hier eigentlich nicht hin.
Ylander | Mon Apr 13 01:38:40 CEST 2015 - Mon Apr 13 01:38:40 CEST 2015
Richtig, wobei diese Haltung nicht nur antiwissenschaftlich, sondern in hohem Maße auch antisozial ist (Fokus gant ausgerichtet auf die Bedienung persönlicher Vorlieben auf Kosten der Allgemeinheit).
Nutzer1141297 | Sun Apr 12 10:56:27 CEST 2015 - Sun Apr 12 10:56:27 CEST 2015
Genau wegen dieser antiwissenschaftlichen Gelichgültigkeit sollte man sich sorgen. Daher die auch die Petition.