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Petition 58179

Gesetzliche Unfallversicherung

Versorgung von Grenzgängern mit Sachleistungen bei Arbeitsunfall/Berufskrankheit vom 26.03.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß bei Arbeitsunfällen von Grenzgängern, die im Ausland einer gesetzlichen Unfallkasse angehören, nicht nur Leistungen nach Kostenübernahmezusage der ausländischen Unfallkasse, sondern nach inländischen Maßstäben der BG angeboten wird.

Begründung

Arbeitnehmer, die einen Berufsunfall erleiden werden, im Kompetenzgerangel zwischen den Unfallkassen zermürbt und terrorisiert. Die deutsche BG gibt keine Behandlungszusage ohne ausländische Kostenzusage und die ausländische Unfallkasse behandelt Grenzgänger "wie Abschaum" und anerkennt nicht die BG-konformen Berichte und Dokumente der deutschen D-Ärzte. Dies könnte dadurch behoben werden, indem für den Verunglückten definitv die deutschen Richtlinien (analog zur Krankenversicherung) nicht nur pro Forma leistungsmäßig gelten (vorbehaltlich der 14-tägig neuen Kostenzusage !!!), sondern auch unabhängig von der Kostenzusage des ausländischen Trägers. Das Kostenrisiko darf nicht auf den Verungklückten abgewälzt werden !!! dies ist momentan der Fall, denn im Goodwill der ausländischen Unfallkasse gibt die BG nur bei Kostgenzusage eine Behandlungszusage, obwohl eigentlich eine per gesetz Behandlungszusage erfolgen muß !!! Lehnt die ausländische Unfallkasse die Behandlung ab, so gilt die Aussage des BG-zertifizierten D-Arztes nichts und die Behandlung muß ausbleiben oder der Patient nimmt die reduzierten Leistungen der Krankenkasse oder die vollen als Privatpatient in Anspruch. Das ist Betrug und menschenunwürdig, die berufglich Verunglückten auf Goodwill zu behandeln.

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