Text der Petition
In Deutschland niedergelassene Fluggesellschaften sollten dazu verpflichtet werden, das Cockpit während des Flugbetriebs stets mit mindestens zwei Mitgliedern des Flugpersonals zu besetzen.
Begründung
Ausschlaggebend für diese Petition ist der Absturz des Flugzeugs der Gesellschaft Germanwings in den französischen Alpen am 24.03.2015.
Die Flugsicherheit kann durch die durchgehende Besetzung des Cockpits mit zwei Personen erhöht werden. Während der Abwesenheit eines/einer Piloten/Pilotin im Cockpit kann ein/e Flugbegleiter/in dessen/deren Platz einnehmen, um im Notfall die Cockpittür öffnen zu können, falls der/die sich im Cockpit anwesende Pilot/in dazu nicht willens oder nicht in der Lage ist.
Für einige Fluggesellschaften ist dies gängige Praxis. Das Ziel dieser Petition ist die Schaffung einer rechtlichen Verbindlichkeit.