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Petition 58245

Bundespolizei

Kein Warenverkauf (für in Waffen umfunktionierbare Materialien) im Abflugbereich der Flughäfen vom 30.03.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

Auf Flughäfen darf im den Sicherheitskontrollen nachgelagerten Abflugbereich keine Ware angeboten werden, die sich in aus Glas oder anderen als Waffe umfunktionierbaren Materialien gefertigten Behältern befindet oder aus diesen Materialien besteht.

Gleiches gilt für Bestecke und Geschirr an Bars etc. im gesicherten Bereich sowie das Catering in den Flugzeugen, soweit letzteres vom Deutschen Bundestag beeinflussbar ist.

Begründung

Es ist widersinnig, wenn man in der Sicherheitskontrolle eines Flughafens zum Teil kleinste Gegenstände, die ihrer Art (nicht unbedingt ihres konkreten Zustandes) wegen in die unzulässigen Reisegegenstandskategorien fallen, nicht mitführen darf, im Anschluss an die Kontrolle aber in den Shops z. T. Gegenstände (z. B. Parfumflaschen o. ä.) erwerben oder sich verschaffen kann, die - z.B. in Glasbruch zerschlagen - veritable Mord- oder Morddrohungswerkzeuge darstellen. Auch in den Flugzeugen wird Sekt o. Ä. z. T. in Glasbehältnissen bereitgestellt.

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