Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen in der BRD ein generelles Werbeverbot sowie die eindeutige Kenn-zeichnungspflicht alkoholischer Getränke auszusprechen (Beispiel Tabakprodukte). 74.000 Menschen sterben Schätzungen zufolge jedes Jahr in der BRD an den gesundheitlichen Folgen eines riskanten Alkoholkonsums. Durch die permanente Bewerbung in allen Medien ist es besonders für Jugendliche unmöglich dieser Werbung zu entgehen.
Begründung
In Deutschland gibt es offiziell ca. 2 Mio. Alkoholiker wobei die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher liegt. Ca. 7,5 Mio. Deutsche trinken mehr Alkohol wie es Mediziner gutheißen. Trotz dieser Zahlen und Schicksale die sich dahinter verbergen wird (im Gegensatz zur Tabakwerbung) das Bewerben und Anpreisen von alkoholischen Produkten aggressiv betrieben. Ich bitte die Politik Verantwortung zu übernehmen und ein Werbeverbot für Alkoholika jeglicher Art auszusprechen sowie für diese eine Kennzeichnungspflicht bezüglich der Gesundheitsschädigung(wie bei Tabakprodukten) einzuführen. Die Gesundheitsgefährdung einer großen Zahl deutscher Bundesbürger (insbesondere Jugendlicher) ist extrem gefährdet da durch die Alkoholwerbung nachweisbar der Konsum gesteigert wird. Gemäß einer Studie der Krankenkasse DAK vom Mai 2009 trinken junge Leute mehr Alkohol, wenn sie regelmäßig TV-Spots oder Plakate für Bier oder Schnaps sehen. Laut der Untersuchung griffen mehr als 80 Prozent der befragten Jungen und Mädchen, die keine Alkoholwerbung sahen, weder zur Bier- noch zur Schnapsflasche, teilte die Kasse in Berlin mit. Dagegen hatten mehr als 90 Prozent der Jugendlichen, die mehrere Werbespots häufiger als zehnmal wahrnahmen, bereits Alkohol getrunken. Die Kasse forderte nach diesem Ergebnis eine Einschränkung der Alkoholwerbung. Dagegen hatten mehr als 90 Prozent der Jugendlichen, die mehrere Werbespots häufiger als zehnmal wahrnahmen, bereits Alkohol getrunken. Die Kasse forderte nach diesem Ergebnis eine Einschränkung der Alkoholwerbung.
Alkoholwerbung richtet sich mit ihren Bildern häufig an junge Leute. Vermittelt wird dabei, dass Alkohol einfach dazugehört, wenn man Spaß haben möchte: in der Clique, auf Partys, im Urlaub … Für die Studie, die das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung in Kiel betreute, wurden 3415 Jungen und Mädchen zwischen 10 und 17 Jahren befragt. Sie leben in Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein. Im TV wird Alkoholwerbung insbesondere in Verbindung mit Sportereignissen gezielt eingesetzt. Insbesondere werden vor Fußballspielen Bierprodukte angepriesen und so mittelfristige Assoziationen zwischen Sport und Alkohol erschaffen. Rund 560 Millionen Euro hat die Alkoholindustrie im Jahr 2012 ausgegeben, um für Bier, Wein, Sekt, Wodka und Co. zu werben (Jahrbuch Sucht 2014). Mit Erfolg, wie eine Studie zeigt: Schon zwölfjährige Kinder können die beworbenen alkoholischen Getränke der Werbung zuordnen. Weiteres Ergebnis der Studie: Wer als Jugendlicher häufig in Kontakt mit Alkoholwerbung kommt, greift häufiger zum Glas.
Seaman_84 | 23.06.2015 - 16:05
Hallo zusammen,
diese Petition finde ich sinnvoll. Vor allem im Bezug auf die Werbung. Es werden uns allen da oft schöne feiernde Menschen präsentiert die alle mit ihrem Getränk irgendwie glücklicher wirken als vorher. Im Unterbewusstsein wirken diese Botschaften vor allem bei Jugendlichen verheerend!
Ich stimme in meiner Meinung auch Leuten zu (@Der Max) die sagen man müsste die Abgabe an unter 18 jährige (bzw. 16 bei Bieren und Schaumweinen!) gezielter verhindern bzw. unterbinden. Ich denke auch das hier das größte Problem ist.
Es ist aber leider nicht so einfach denn der Kassierer oder die Kassiererin kann zwar die 16 Jährige mit der Flasche Schnapps mit nem Lächeln abweisen- nicht aber ihren 18 Jährigen Begleiter der ihr irgendwie imponieren will...
Es bleibt eine nicht kontrollierbare Grauzone!
Ich zeichne aber trotzdem mit- weil ich mir vor allem mal einen offenen Diskurs im Bundestag zum Thema wünsche!
Heinz 55 | 08.06.2015 - 11:40
Danke für ihren Hinweis " Doch, für Allergene gilt diese Bestimmung auch, wenn die Lebensmittel Alkohol enthalten ". Wie ist bei schwangeren Frauen, wenn die so viel Alkohol im Blut haben, ist das schädlich für kommende Baby ( für mich ja ) ?? Wie ist bei trockenen Alkoholikern, können die nicht rückfällig werden, wenn Lebensmittel Alkohol befindet ( für mich ja ) ??
Der_Max | 07.06.2015 - 20:11
Doch, für Allergene gilt diese Bestimmung auch, wenn die Lebensmittel Alkohol enthalten. Aber Alkoholallergie gibt es nicht (oder auch: wenn jemand sie hätte, gäbe es NULL Überlebenschance für die ersten Tage nach der Geburt, weil Alkohol natürliches Lebensmittel und Bestandteil des gesunden menschlichen Stoffwechsels ist.
Heinz 55 | 07.06.2015 - 18:01
Sicher haben Sie Recht, was Sie beschrieben haben.
Dies habe ich gefunden über Gastronomie / Bedientheke
Information über Allergene: auch bei loser Ware
Auch bei loser Ware muss über die Verwendung von Allergenen informiert werden. Zuvor war eine Allergenkennzeichnung nur auf Lebensmitteln in Fertigpackungen verpflichtend. In der Gastronomie und an Bedientheken kann die Auskunft mündlich erfolgen. Dann muss ein Schild, ein Aushang oder die Speisekarte auf diese Informationsmöglichkeit hinweisen. Außerdem müssen schriftliche Unterlagen über enthaltene Allergene vorhanden sein, die Konsumenten auf Wunsch einsehen können.
Quelle: Verbraucherzentrale / Lebensmittelklarheit
Natürlich wird diese Information nicht für Speisen mit Alkohol gesetzlich geltend, denke ich.
Der_Max | 07.06.2015 - 16:41
Nein, das muss nicht aif allen Produkten stehen, sondern nur auf abgepackt verkauften. Schon beim Bäcker müssen Sie fragen. Weder auf der Tüte, noch auf dem Brötchen, sind die Inhaltsstoffe abgebildet. Und so können Sie auch in der Gaststätte fragen, wenn es Ihnen wichtig ist.
Heinz 55 | 07.06.2015 - 14:58
Es geht um Thema " Kennzeichnung Pflicht für alkoholische Getränke ", also brauchen wir auch in Speiselokalen genauso diese Regelung, da auch Alkohol verwendet wird. Wissen Sie, dass auf allen Produkten genaue Beschreibungen stehen muss " aus welchen Lebensmittel besteht und wo Lebensmittel herkommt " , weil dass durch Gesetz beschlossen wurde, da gab auch sehr große Aufschrei von Industrie / Unternehmen. Nach meiner Meinung gehört das auch " zur Lebensmittel Beschreibung, wenn Alkohol in Speisen und Getränken befindet ". Sie wissen genau was ich meine, denn Sie brauchen nur Lebensmittel Verpackungen Beschreibungen lesen, was laut Gesetz alles draufstehen muss, damit die Bürgern wissen, was in Verpackung befindet.
Nutzer1094260 | 07.06.2015 - 13:31
...zumal vom Schuss Rotwein oder auch Cognac in der fachmännisch zubereiteten Sauce ohnehin nicht mehr viel übrig bleibt. So wenig, dass man die Speisen auch bedenkenlos Kindern vorsetzen kann.
Der_Max | 07.06.2015 - 13:11
Warum?
Warum soll ein Gastronom sein Rezept bekanntgeben müssen? Wenn ich frage, und er es nicht verraten möchte, kann ich ja wieder gehen!
Warum immer zwingen? Warum füür alles und jedes ein Gesetz?
Es geht hier nicht um gefährliche Substanzen, sondern nur um Alkohol, der sich infolge Gärungsprozessen immer bilden kann, wenn Kohlehydrate eine gewisse Zeit mit bestimmten Pilzkulturen zusammentreffen.
Heinz 55 | 07.06.2015 - 12:37
Also ich weiß nicht, ob in manchen Speisen und Getränken Alkohol mit verabreicht wurde, wenn ich in Hotel / Lokalen bestelle. Wenn schon um " Kennzeichnung Pflicht " Thema geht, dann sollte man dies nicht außer acht lassen.
Nutzer1094260 | 07.06.2015 - 10:53
Ein Nervengift, welches der menschliche Körper selbst produziert und auch in zahlreichen völlig normalen Lebensmittel des täglichen Gebrauchs enthalten ist.
Es bleibt eher der Grundsatz "Die Dosis macht das Gift".
So ist vieles in geringen Mengen unschädlich, in grösseren Dosen lebensgefährlich bis tödlich.
Salz z.B., stinknormales Kochsalz, kann in entsprechender Dosis tödlich wirken, gleiches gilt für Wasser.
Also auch Warnhinweise auf Kochsalz und Mineralwasser?
Oder, um wenigstens bei alkoholhaltigen Lebensmittel zu bleiben auf Fruchtsaft und Brot?