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Diskussion zur Petition 58348

Verbraucherschutz

Werbeverbot und Kennzeichnungspflicht für alkoholische Getränke vom 07.04.2015

Diskussionszweig: Verbraucherschutz - Werbeverbot und Kennzeichnungspflicht für alkoholische Getränke

Petent | 01.06.2015 - 09:23

Verbraucherschutz - Werbeverbot und Kennzeichnungspflicht für alkoholische Getränke

Anzahl der Antworten: 50

Alkoholische Getränke bringen dem Staat ca. 3 Milliarden Euro Steuereinnahmen, bewirken einen Werbe-Aufwand in Höhe von ca. 1 Milliarde Euro (z.B. Werbe-Agenturen, TV-Werbung etc.), machen ca. 1,8 Millionen Bundesbürger alkoholkrank, verursachen einen geschätzten volkswirtschaftlichen Schaden in Höhe von 8 bis 10 Milliarden Euro im Jahr (Unfälle, Produktionsausfälle etc.), haben zur Folge, dass jährlich ca. 2000 Kinder durch Alkoholmissbrauch ihrer Mütter mit zum Teil schweren Schäden geboren werden. Angenommen Alkohol würde heute als "neue Droge" auf den Markt kommen, würde sie mit ziemlicher Sicherheit verboten werden. Laut DHS war bei 16.000 Unfällen im Straßenverkehr mindestens einer der Beteiligten alkoholisiert. Durch alkoholbedingte Erkrankungen, Fehlzeiten, zerbrochene Familien oder Frühberentung entsteht laut DHS in Deutschland ein volkswirtschaftlicher Schaden von 26,7 Milliarden Euro pro Jahr. Soziale Einrichtungen sind voll von alkoholbedingten Demenz / Korsakov Kranken.
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Seaman_84 | 23.06.2015 - 16:05

Hallo zusammen,

diese Petition finde ich sinnvoll. Vor allem im Bezug auf die Werbung. Es werden uns allen da oft schöne feiernde Menschen präsentiert die alle mit ihrem Getränk irgendwie glücklicher wirken als vorher. Im Unterbewusstsein wirken diese Botschaften vor allem bei Jugendlichen verheerend!

Ich stimme in meiner Meinung auch Leuten zu (@Der Max) die sagen man müsste die Abgabe an unter 18 jährige (bzw. 16 bei Bieren und Schaumweinen!) gezielter verhindern bzw. unterbinden. Ich denke auch das hier das größte Problem ist.
Es ist aber leider nicht so einfach denn der Kassierer oder die Kassiererin kann zwar die 16 Jährige mit der Flasche Schnapps mit nem Lächeln abweisen- nicht aber ihren 18 Jährigen Begleiter der ihr irgendwie imponieren will...

Es bleibt eine nicht kontrollierbare Grauzone!

Ich zeichne aber trotzdem mit- weil ich mir vor allem mal einen offenen Diskurs im Bundestag zum Thema wünsche!

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Heinz 55 | 08.06.2015 - 11:40

Zitat: von Der_Max
Zitat: von Heinz 55
(...)
Natürlich wird diese Information nicht für Speisen mit Alkohol gesetzlich geltend, denke ich.


Doch, für Allergene gilt diese Bestimmung auch, wenn die Lebensmittel Alkohol enthalten. Aber Alkoholallergie gibt es nicht (oder auch: wenn jemand sie hätte, gäbe es NULL Überlebenschance für die ersten Tage nach der Geburt, weil Alkohol natürliches Lebensmittel und Bestandteil des gesunden menschlichen Stoffwechsels ist.



Danke für ihren Hinweis " Doch, für Allergene gilt diese Bestimmung auch, wenn die Lebensmittel Alkohol enthalten ". Wie ist bei schwangeren Frauen, wenn die so viel Alkohol im Blut haben, ist das schädlich für kommende Baby ( für mich ja ) ?? Wie ist bei trockenen Alkoholikern, können die nicht rückfällig werden, wenn Lebensmittel Alkohol befindet ( für mich ja ) ??

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Der_Max | 07.06.2015 - 20:11

Zitat: von Heinz 55
(...)
Natürlich wird diese Information nicht für Speisen mit Alkohol gesetzlich geltend, denke ich.



Doch, für Allergene gilt diese Bestimmung auch, wenn die Lebensmittel Alkohol enthalten. Aber Alkoholallergie gibt es nicht (oder auch: wenn jemand sie hätte, gäbe es NULL Überlebenschance für die ersten Tage nach der Geburt, weil Alkohol natürliches Lebensmittel und Bestandteil des gesunden menschlichen Stoffwechsels ist.

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Heinz 55 | 07.06.2015 - 18:01

Zitat: von Der_Max
Zitat: von Heinz 55

Es geht um Thema " Kennzeichnung Pflicht für alkoholische Getränke ", also brauchen wir auch in Speiselokalen genauso diese Regelung, da auch Alkohol verwendet wird. Wissen Sie, dass auf allen Produkten genaue Beschreibungen stehen muss "


Nein, das muss nicht aif allen Produkten stehen, sondern nur auf abgepackt verkauften. Schon beim Bäcker müssen Sie fragen. Weder auf der Tüte, noch auf dem Brötchen, sind die Inhaltsstoffe abgebildet. Und so können Sie auch in der Gaststätte fragen, wenn es Ihnen wichtig ist.



Sicher haben Sie Recht, was Sie beschrieben haben.

Dies habe ich gefunden über Gastronomie / Bedientheke

Information über Allergene: auch bei loser Ware
Auch bei loser Ware muss über die Verwendung von Allergenen informiert werden. Zuvor war eine Allergenkennzeichnung nur auf Lebensmitteln in Fertigpackungen verpflichtend. In der Gastronomie und an Bedientheken kann die Auskunft mündlich erfolgen. Dann muss ein Schild, ein Aushang oder die Speisekarte auf diese Informationsmöglichkeit hinweisen. Außerdem müssen schriftliche Unterlagen über enthaltene Allergene vorhanden sein, die Konsumenten auf Wunsch einsehen können.

Quelle: Verbraucherzentrale / Lebensmittelklarheit

Natürlich wird diese Information nicht für Speisen mit Alkohol gesetzlich geltend, denke ich.

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Der_Max | 07.06.2015 - 16:41

Zitat: von Heinz 55

Es geht um Thema " Kennzeichnung Pflicht für alkoholische Getränke ", also brauchen wir auch in Speiselokalen genauso diese Regelung, da auch Alkohol verwendet wird. Wissen Sie, dass auf allen Produkten genaue Beschreibungen stehen muss "



Nein, das muss nicht aif allen Produkten stehen, sondern nur auf abgepackt verkauften. Schon beim Bäcker müssen Sie fragen. Weder auf der Tüte, noch auf dem Brötchen, sind die Inhaltsstoffe abgebildet. Und so können Sie auch in der Gaststätte fragen, wenn es Ihnen wichtig ist.

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Heinz 55 | 07.06.2015 - 14:58

Zitat: von Der_Max
Zitat: von Heinz 55

Also ich weiß nicht, ob in manchen Speisen und Getränken Alkohol mit verabreicht wurde, wenn ich in Hotel / Lokalen bestelle. Wenn schon um " Kennzeichnung Pflicht " Thema geht, dann sollte man dies nicht außer acht lassen.


Warum?

Warum soll ein Gastronom sein Rezept bekanntgeben müssen? Wenn ich frage, und er es nicht verraten möchte, kann ich ja wieder gehen!

Warum immer zwingen? Warum füür alles und jedes ein Gesetz?

Es geht hier nicht um gefährliche Substanzen, sondern nur um Alkohol, der sich infolge Gärungsprozessen immer bilden kann, wenn Kohlehydrate eine gewisse Zeit mit bestimmten Pilzkulturen zusammentreffen.



Es geht um Thema " Kennzeichnung Pflicht für alkoholische Getränke ", also brauchen wir auch in Speiselokalen genauso diese Regelung, da auch Alkohol verwendet wird. Wissen Sie, dass auf allen Produkten genaue Beschreibungen stehen muss " aus welchen Lebensmittel besteht und wo Lebensmittel herkommt " , weil dass durch Gesetz beschlossen wurde, da gab auch sehr große Aufschrei von Industrie / Unternehmen. Nach meiner Meinung gehört das auch " zur Lebensmittel Beschreibung, wenn Alkohol in Speisen und Getränken befindet ". Sie wissen genau was ich meine, denn Sie brauchen nur Lebensmittel Verpackungen Beschreibungen lesen, was laut Gesetz alles draufstehen muss, damit die Bürgern wissen, was in Verpackung befindet.

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Nutzer1094260 | 07.06.2015 - 13:31

...zumal vom Schuss Rotwein oder auch Cognac in der fachmännisch zubereiteten Sauce ohnehin nicht mehr viel übrig bleibt. So wenig, dass man die Speisen auch bedenkenlos Kindern vorsetzen kann.

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Der_Max | 07.06.2015 - 13:11

Zitat: von Heinz 55

Also ich weiß nicht, ob in manchen Speisen und Getränken Alkohol mit verabreicht wurde, wenn ich in Hotel / Lokalen bestelle. Wenn schon um " Kennzeichnung Pflicht " Thema geht, dann sollte man dies nicht außer acht lassen.



Warum?

Warum soll ein Gastronom sein Rezept bekanntgeben müssen? Wenn ich frage, und er es nicht verraten möchte, kann ich ja wieder gehen!

Warum immer zwingen? Warum füür alles und jedes ein Gesetz?

Es geht hier nicht um gefährliche Substanzen, sondern nur um Alkohol, der sich infolge Gärungsprozessen immer bilden kann, wenn Kohlehydrate eine gewisse Zeit mit bestimmten Pilzkulturen zusammentreffen.

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Heinz 55 | 07.06.2015 - 12:37

Zitat: von --
Zitat: von Heinz 55
Sicher ist bei alkoholische Getränke bzw Lebensmittel bereits gekennzeichnet. Bei Hotel / Gaststätten / Lokalen habe ich auf Speise - Getränkekarte nicht gelesen.
*LOL* Was soll denn sonst noch so alles auf die Speisekarte? So viel, dass sie sich irgendwann mal liest wie der Beipackzettel eines Arzneimittels? Sorry, vom geneigten Gast in einem Lokal erwartet man, dass dieser weiß, dass (von als alkoholfrei ausgewiesenen Produkten und diversen Spezialprodukten wie Doppelbock, ...) in Bier ca. 2,5 bis 5% Alkohol drin ist, im Wein ca. 10 bis 15%, Dessertweine 15-20%, Likör, Brandtwein und Schnaps über 20%.



Also ich weiß nicht, ob in manchen Speisen und Getränken Alkohol mit verabreicht wurde, wenn ich in Hotel / Lokalen bestelle. Wenn schon um " Kennzeichnung Pflicht " Thema geht, dann sollte man dies nicht außer acht lassen.

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Nutzer1094260 | 07.06.2015 - 10:53

Zitat: von Guido Muenster
... aber es bleibt der Grundsatz, Alkohol ist und bleibt ein Nervengift.


Ein Nervengift, welches der menschliche Körper selbst produziert und auch in zahlreichen völlig normalen Lebensmittel des täglichen Gebrauchs enthalten ist.

Es bleibt eher der Grundsatz "Die Dosis macht das Gift".
So ist vieles in geringen Mengen unschädlich, in grösseren Dosen lebensgefährlich bis tödlich.
Salz z.B., stinknormales Kochsalz, kann in entsprechender Dosis tödlich wirken, gleiches gilt für Wasser.

Zitat:
Wenn dann, gleiches für alle


Also auch Warnhinweise auf Kochsalz und Mineralwasser?

Oder, um wenigstens bei alkoholhaltigen Lebensmittel zu bleiben auf Fruchtsaft und Brot?

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