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Petition 58455

Urheberrecht

Änderung des bisherigen GEMA Tarifs VR-Ö vor allem für Discjockeys vom 15.04.2015

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Änderung des bisherigen GEMA Tarifs VR-Ö gefordert, der vor allem Discjockeys betrifft und diese dazu zwingt, lediglich vorgehaltene, jedoch nicht öffentlich abgespielte Kopien von Musikstücken kostenpflichtig zu lizensieren. Neben erheblichen Kosten entstehen durch den Tarif Mehrfachlizenzierungen, da bereits bei Erwerb eines Werkes und auch durch Veranstalterinnen und Veranstalter Gebühren gezahlt werden.

Begründung

Der Tarif VR-Ö der GEMA ist insbesondere in finanzieller Hinsicht mit erheblichen und nicht zu rechtfertigenden Nachteilen für Discjockeys (DJs) verbunden. Wenn DJs Musikdateien auf eine Veranstaltung mitnehmen, so müssen sie für jede einzelne Kopie Lizenzgebühren in Höhe von 0,13 € zzgl. Steuern an die GEMA zahlen, unabhängig davon, ob eine Kopie auf der Veranstaltung dann auch tatsächlich gespielt wird. Bei Laptops und Festplatten, auf denen sich viele Tausend Musikdateien befinden, kommen so schnell hohe Beträge zusammen, obwohl stets nur ein Bruchteil der vorhandenen Kopien auch wirklich wiedergegeben wird.
Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Musikdateien nun auf dem eigenen Laptop, einer Festplatte, oder, zum Beispiel aufgrund unterschiedlicher und vom Discjockey nicht zu beeinflussender technischer Voraussetzungen auf einem eigens für die Veranstaltung bespieltem USB-Stick mitgebracht werden – jede Kopie muss lizenziert werden. Ebenso wenig wird berücksichtigt, dass viele Musikdateien direkt nach einer Veranstaltung gleich wieder gelöscht werden, zum Beispiel um einen USB-Stick zwischenzeitlich anderweitig verwenden zu können. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt erneut Kopien derselben Musikdateien erstellt werden, sind diese erneut lizenzierungspflichtig.
Der Tarif ist aber nicht nur abzulehnen, weil für gar nicht gespielte Musik und dementsprechend letztlich auch für nur private Sicherheitskopien bezahlt werden muss. Er ist auch deswegen ungerecht, weil an die GEMA schon an vielen anderen Stellen Gebühren bezahlt werden, so z.B. beim Kauf der Originale oder durch die Veranstalterinnen und Veranstalter, wie z.B. die Betreiberinnen oder Betreiber eines Clubs oder einer Discothek. Mit dem Tarif VR-Ö werden nun auch noch die DJs übermäßig belastet, ohne dass hierzu eine Notwendigkeit bestünde. Wenn die GEMA erklärt, mit dem Tarif die Lücke schließen zu wollen, die beim Einsatz von Kopien entsteht, muss entgegen gehalten werden, dass Kopien nicht eingesetzt werden, wenn sie nicht auch gespielt werden.
Es haben auch keine gleichberechtigten Verhandlungen zwischen einer die Mehrheit der DJs repräsentierenden Vereinigung und der GEMA stattgefunden. Zudem ist unklar, wie die Kontrolle der Einhaltung des Tarifs stattfinden soll oder in welcher Höhe die DJs noch zusätzlich durch GVL-Gebühren belastet werden.
Für viele DJs bedeutet der Tarif VR-Ö das Aus. Insbesondere nebenberuflich oder kleinunternehmerisch tätige DJs können die durch den Tarif verursachte finanzielle Last oft nicht stemmen. Bereits durch nicht beeinflussbare technische Defekte und Pannen können in kürzester Zeit mehrfach hohe Kosten durch erneut notwendiges Erstellen von Kopien entstehen. In vielen Lebensbereichen sind DJs aber von Bedeutung, sei es in der Bar, im Club oder auf dem Stadtfest. Es ist aus Verbrauchersicht auch abzulehnen, dass die zusätzlichen Kosten durch die Lizenzgebühren über die Gage auf die Preise für die Besucherinnen und Besucher weitergereicht werden.

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