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Petition 58459

Strafprozessordnung

Keine Zustimmung zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung vom 15.04.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge der sogenannten "Vorratsdatenspeicherung", wie sie auf der Pressekonferenz vom 15.04.2015 von Heiko Maas angekündigt wurde, die Zustimmung verweigern.

Begründung

Die gleiche Begründung, wie 2010, als vom Bundesverfassungsgericht das alte Gesetz gekippt wurde, ist heute noch gültig. Denn die Vorratsdatenspeicherung widerspricht dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 10 Absatz 1 ("Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.").

Auch 2014 wurde vom Europäischen Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt.

Denn hier werden anlasslos sämtliche Verbindungsdaten gespeichert, darunter fallen auch Positionsdaten. Es gibt keinen Beweis, dass solche gesammelten Daten Erfolge in der Strafverfolgung liefern. Es war den deutschen Sicherheitsbehörden mit einem vergleichbaren Instrument, bei dem 32 Millionen Verbindungsdaten gesammelt wurden, nicht möglich eine Mörderbande zu fassen (NSU), wieso sollte dies jetzt anders sein?

Verbindungsdaten sind noch aussagekräftiger als Kommunikationsinhalte und daher besonders schützenswert.
Strafverfolgungsbehörden haben heute schon Zugriff auf Kommunikationsdaten, welche zur Rechnungsstellung gespeichert werden.

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