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Petition 58500

Erbschaftsteuer

Steuerfreie Erbschaft zwischen Ehegatten / Steuerfreiheit für Erbschaften bis 5000 Euro etc. vom 19.04.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das derzeit gültige Gesetz zur Erbschaftssteuer durch folgenden Text und Inhalt ersetzt wird:

Die Erbschaft zwischen Ehegatten ist generell steuerfrei. Ebenfalls ist eine Erbschaft mit einem Gesamtwert der zur vererbenden Werte bis 5.000,- Euro steuerfrei. Für alle Erbschaften, die nicht zwischen Ehegatten stattfinden und deren Gesamtwerk größer als 5.000,- Euro ist, beträgt die zu entrichtende Erbschaftssteuer 5% des Wertes der Erbschaft.

Begründung

Die Erbschaftssteuer ist derzeit relativ komplex definiert und bietet eine Vielzahl gewollter und ungewollter Ausnahmen. Real ist es derzeit so, dass für eine Erbschaft in Höhe von 200.000,- Euro die höchste Erbschaftssteuer entrichtet wird, während Erbschaften darüber und darunter weniger zu Buche schlagen, was insbesondere bei hohen Vermögenswerten oftmals der Verdienst von "Steuersparmodellen" bei der Erbschaftssteuer ist.
Der hier eingereichte Vorschlag bietet:
- Ein simples und transparentes Verfahren zur Berechnung der Erbschaftssteuer
- Einen mit 5% durchaus akzeptablen Steuersatz bei Erbschaften
- Eine vollständige Erfassung aller möglichen Erbschaften, von kleinsten Werten bis hin zur Vererbung von Unternehmen o. ä.
- Eine Entlastung für die Steuerbehörden, da kleinste Summen (bis 5% von 5.000,- Euro = 250,- Euro) nicht einzutreiben sind

Da mit Ausnahme der Erbschaft zwischen Ehegatten und Werten bis 5.000,- Euro jede Erbschaft zu versteuern ist, ist davon auszugehen, dass die Summe der dann gezahlten Erbschaftssteuern die derzeit bundesweit gezahlte Erbschaftssteuer im Betrag übersteigen wird.

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