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Petition 58508

Straßenverkehrs-Ordnung

Regelungen für Reiter beim Führen eines Pferdes auf öffentlichem Gelände vom 20.04.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch in Deutschland das Gesetz verabschiedet wird, indem genau geregelt ist, ab welchem Alter Minderjährige alleine mit Pferden ins öffentliche Gelände ausreiten dürfen!
Konkret:
Minderjährige müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben und sollten selbst dann niemals alleine ausreiten dürfen!
Wie bereits in Österreich geschehen: § StVO: § 79 Abs1

Begründung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Reiter müssen körperlich geeignet und des Reitens kundig sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Jüngere dürfen nur in Begleitung Erwachsener reiten!
So das Gesetz in Österreich § 79 Abs1, und das mit Grund und zu Recht!

Im Grundsatz ist ein Pferd ein gefährliches Tier, auf Grund der "Körpermasse und dem angeborenen Fluchtreflex",
§ 833 BGB !

Daraus besteht immer eine Gefahr sowohl für einen Reiter als auch für Dritte!
Und Minderjährige sind den Gefahren in öffentlichen Geländen überhaupt nicht gewachsen oder in der Lage Gefahren einschätzen zu können und stellen immer eine Gefahr für sich selbst und für Dritte dar!
Da Sie dem Grunde nach überhaupt nicht über so viel Reiterfahrungen verfügen können, dass Sie in der Lage wären ein Pferd zu bändigen oder in den Griff zu bekommen, wenn sich das Pferd erschreckt!
Selbst ein erfahrener Erwachsener hat seine Schwierigkeiten ein durchgehendes Pferd zu bändigen!

Daher bestehe ich darauf, dass auch in Deutschland dieses klar formulierte Gesetzt, wie schon in Österreich, verabschiedet wird!
Auch für all die Eltern, die leichtsinnig ihr Kind alleine mit Pferden auf ein Gelände lassen!

Besten Dank
Karin Dieck

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