Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 58554

Immissionsschutz

Einführung einer Dauermessung von Luftschadstoffen in Asphaltmischanlagen vom 23.04.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine Dauermessung von Luftschadstoffen in Asphaltmischanlagen eingeführt wird.

Begründung

Bei den in Deutschland betriebenen Asphaltmischanlagen wird überwiegend Braunkohlestaub (BKS) als Brennstoff eingesetzt. Auch die noch mit Gas und Heizöl befeuerten Anlagen werden sukzessive auf den Brennstoff BKS umgestellt. Für diese Entwicklung sind rein wirtschaftliche Gründe der Betreiberfirmen maßgebend.

BKS setzt bei der Verbrennung gegenüber Gas und Heizöl mehr Schadstoffe frei, die sich auf Mensch und Natur negativ auswirken können (Feinstaub, Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid u.a.).

Da die Umstellung auf den umweltschädlichen Brennstoff Braunkohle, der im privaten Bereich längst durch umweltfreundlichere Energieträger ersetzt wurde, ungebremst weiter erfolgt, ist eine kontinuierliche Messung der emittierten Luftschadstoffe in Asphaltmischanlagen erforderlich. Diese Forderung gilt insbesondere für Anlagen mit Wiederverwendung von Altasphalt (Asphaltgranulat-Heißzugabe). Aus der Richtlinie VDI 2283 „Aufbereitungsanlagen für Asphaltmischgut“ vom Juni 2008 geht hervor, dass mehr als 50 % der Messwerte einer Reihe von 650 Messwerten an Asphaltmischanlagen mit Heißzugabe von Asphaltgranulat über dem Grenzwert von 50 mg/m³ für den Gesamtkohlenstoff nach Bundes-Immissionsschutzgesetz liegen.

Mittels einer kontinuierlichen Messung der Luftschadstoffe könnten besonders emissionsrelevante Anlagenzustände im laufenden Betrieb umgehend erkannt und durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Senkung der Verarbeitungstemperatur des eingesetzten Materials oder Filterwechsel, beseitigt werden.
Auf entsprechende behördlich vorgeschriebene Messungen in anderen Anlagen mit Braunkohle als Brennstoff (z.B. Braunkohlekraftwerke, Zementwerke) wird hingewiesen.

Das Ziel ist, dass die nach der TA Luft des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festgelegten Emissionsbegrenzungen dauerhaft in allen Betriebszuständen eingehalten werden und somit ein wichtiger Beitrag bezüglich Umwelt- und Gesundheitsschutz geleistet werden kann. Die derzeit gängige Praxis von vorangemeldeten Einzelmessungen im Turnus von mehreren Jahren ist dazu nicht geeignet.

Deshalb: Die Dauermessung von allen Luftschadstoffen in Asphaltmischanlagen, insbesondere von Gesamtkohlenstoff, ist per Gesetz einzuführen. Eine derartige Messung ist technisch machbar und dem Anlagenbetreiber nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wirtschaftlich zumutbar. Diese Beurteilung wird auch von namhaften Fachbehörden, wie dem Bayerischen Landesamt für Umwelt, vertreten und vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 19.12.2014 bestätigt (AZ: 22 B 14.1514).

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben