
Diskussion zur Petition 58615
Wehrliegenschaftswesen
Ausstattung von 1 bis 2 Luftwaffenbasen mit Infrastruktur zur Abhaltung internationaler Gipfeltreffen vom 27.04.2015
Diskussionszweig: Verfassungskonform?
wenn ich richtig informiert bin, darf die Bundeswehr gemäß Artikel 35 GG im Inneren nur zum Zwecke der Amtshilfe eingesetzt werden.
Nach meiner Interpretation würde die Bewachung und Sicherung den Einsatz im Inneren bedeuten, welcher nicht verfassungskonform ist.
Bei ausländischen Militärflughäfen oder Liegenschaften ausländischer Streitkräfte in Deutschland wäre die Ausgangslage aber eine andere.
(Generell halte ich den Artikel 35 GG aber für überarbeitungsbedürftig, da ich die Verwendung der Bw bei Katastrophenfällen befürworte. Dies ist momentan aber nicht festgelegt, was zur Folge hat, dass die Bundeswehr im Bereich KatSchutz nicht ausgebildet und ausgerüstet ist, was die real seit Jahrzehnten durchgeführte "Amtshilfe" erschwert.)