Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Einführung einer Behindertenpauschale beschließen und die Überprüfung der Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung (§ 33b EStG) anordnen.
Die Höhe der Behindertenpauschale, soll sich nach dem Grad der Behinderung richten und an die betroffenen Personen ohne Bedingung monatlich ausgezahlt werden.
Desweiteren soll die Geltungmachung des zusätzlichen Steuerfreibetrags über die Einkommenssteuererklärung ermöglicht werden (ohne Eintrag in der Lohnsteuerkarte).
Begründung
Viele Menschen mit Behinderung verfügen nicht über ein ausreichendes Einkommen und haben erhöhte behinderungsbedingte Ausgaben. Die Behindertenpauschale soll einen Beitrag zum Nachteilsausgleich und soll dadurch einen Beitrag zur Inklusion leisten.
Die Überprüfung der Steuerfreibeträge nach dem § 33b EStG soll erfolgen, da die Beträge seit 28 Jahren nicht an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst wurden.
Anstelle der Steuerermäßigungen nach § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) können Behinderte einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Dieser sollte genutzt werden, wenn die Aufwendungen per Einzelnachweis geringer sind als der jeweilige Pauschbetrag. Welcher Pauschbetrag zum Ansatz kommt, richtet sich nach dem Grad der Behinderung.
Grad der Behinderung (in Prozent) Behinderten-Pauschbetrag (jährlich)
25–30 310,00 €
35–40 430,00 €
45–50 570,00 €
55–60 720,00 €
65–70 890,00 €
75–80 1.060,00 €
85–90 1.230,00 €
95–100 1.420,00 €
Dieser Pauschalbetrag der 28 Jahre nicht erhöht worden ist, sollte schnelltens angehoben werden.
Desweiteren soll die Geltungmachung des zusätzlichen Steuerfreibetrags über die Einkommenssteuererklärung ermöglicht werden (ohne Eintrag in der Lohnsteuerkarte).
Das ist doch schon sehr lange möglich, bei der Einkommensteuererklärung.
Bedingt durch Steuern auf die Rente, höhere Krankenkassenbeiträge,hohe Nebenkosten bei Miete,Strompreise sind Behinderte doppelt bestraft. Oft werden wichtige Medikamente nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt.
Was zahlt das Finanzamt zurück ? 18.000 Euro versteuertes Einkommen minus 1000 Euro Bindertenpauschale macht 17.000 Euro die zu versteuern sind.
Da bekommen Flüchtlinge 140 Euro netto monatliches Taschengeld und was bekommt ein Behindeter im Jahr vom Staat. Almosen.
Hingegen erhalten unsere Volksvertreter für Berufskosten eine steuerfreie Kostenpauschale von sage und schreibe 51.204 EUR (2015), ohne auch nur irgendeinen Beleg einreichen zu müssen.
Weiterhin dürfen selbst Schwerbehinderte nicht eher in Rente wie früher. Dürfen jetzt auch 3 Jahre länger arbeiten. Deutliche Verschlechterung für Schwerbehinderte.
Selbst wer eigentlich in Rente gehen könnte und länger arbeitet, bekommt keine 0,5 Prozent mehr Rente im Monat, .
Hier gehört auch was schnelltens geändert.