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Petition 58757

Verbraucherschutz

Kennzeichnung hinsichtlich der Verwendung von gentechnischen Verfahren bei Produkten vom 06.05.2015

Text der Petition

Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, soweit zuständig, zur Transparenz und besseren Verbraucher-Information
1.einen Gesetz-Entwurf vorzulegen, dass alle Lebens-, Arznei-, Futter-, Reinigungs- und Waschmittel, Textilien und anderen Produkten, bei deren Herstellung und Weiterverarbeitung gentechnologische Verfahren eingesetzt wurden, auf der Verpackung zu kennzeichnen sind.
2.darauf hinzuwirken, dass die EU eine solch umfassende Kennzeichnungspflicht einführt.

Begründung

Gentechnik wird häufig sehr kritisch betrachtet. Deswegen muss dem Verbraucher durch eine Kennzeichnung aller mit Hilfe der Gentechnik hergestellten Produkte endlich Wahlfreiheit ermöglicht werden.

Weltweit nimmt der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ständig zu. Sie werden inzwischen auf 15% der weltweiten Ackerfläche (= 180 Mio. ha) angebaut. Die Ernteprodukte (z. B. Soja) kommen als Futtermittel und Rohstoffe auch nach Deutschland. Ein großer Teil der tierischen Lebensmittel (Fleisch, Wurst, Milch, Käse, Eier) stammt von ausschließlich oder vorübergehend mit solchen Futtermitteln gefütterten Tieren.

Eine überragende Rolle bei der Lebensmittelproduktion spielen auch Zusatzstoffe wie Enzyme, Aromen und Vitamine, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikro-Organismen produziert werden. Auch manche Bio-Lebensmittel sind nicht gentechnikfrei. Insgesamt dürften ca. 80% aller Lebensmittel im Produktionsprozess mit Gentechnik in Berührung gekommen sein.

Gentechnik ist eine vielfach angewendete Methode. So werden ca. 150 Medikamente wie Insulin, EPO u.a. mit Hilfe der Gentechnik hergestellt. Bei der Herstellung von Reinigungs- und Waschmitteln wird diese Technik ebenso genutzt wie bei Baumwoll-Textilien. Schließlich ist die Gentechnik unverzichtbarer Teil der Forschung in der Medizin, Biologie, und den Agrar- und Ernährungswissenschaften.

Bislang ist die Verbraucher-Information über den Einsatz der Gentechnik völlig unzureichend und teilweise sogar irreführend. Fleisch- und Milchprodukte dürfen mit der Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ verkauft werden, selbst wenn die Tiere erst kurz vor der Schlachtung nicht mehr mit gentechnisch verändertem Futter ernährt worden sind oder gentechnisch hergestellte Medikamente abgesetzt wurden. Eine Täuschung des Verbrauchers findet aber auch beim Verkauf von gentechnisch gewonnenen Produkten als „Bio“-Ware statt.

Es ist deshalb höchste Zeit, dass alle Produkte, die mit Hilfe der Gentechnik hergestellt wurden oder Zutaten enthalten, die mit Hilfe der Gentechnik produziert wurden, transparent und klar gekennzeichnet werden. Nur so haben die Bürgerinnen und Bürger eine echte Wahlfreiheit.

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