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Petition 58788

Pfändungsschutz

Vorrang der Kontopfändung vor Pfändung beim Arbeitgeber bei Gehaltspfändung vom 09.05.2015

Text der Petition

Der Petent fordert, dass bei einer Gehaltspfändung vorrangig die Kontopfändung genutzt wird und nicht die Pfändung direkt beim Arbeitgeber.

Begründung

Der Arbeitgeber soll dadurch von zusätzlichem Arbeitsaufwand entlastet werden, der mit einer Pfändung verbunden ist, und den Arbeitnehmer(Schuldner) aus Datenschutzgründen zu schützen.
Im aktuellen Vollstreckungsrecht gibt es die Gehaltspfändung (direkt beim Arbeitgeber),und die Kontopfändung.
Eine Kontopfändung,oder eine Sachpfändung beim Schuldner Zuhause ist vollkommen ausreichend.
Anhand der Vermögensauskunft wird die Bankverbindung abgefragt,und die Vermögensauskunft muss wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Es gibt keinen vernünftigen Grund eine Pfändung des Gehaltes direkt beim Arbeitgeber vorzunehmen,da die Kontopfändung bereits vollkommen ausreichend ist.Sollte der Schuldner das Gehalt auf ein anderes Konto leiten (andere Kontonummer als in der Vermögensauskunft angegeben) ist eine Pfändung beim Arbeitgeber zu genehmigen.
Um zusätzlichen Arbeitsaufwand beim Arbeitgeber zu vermeiden,und um den Arbeitnehmer aus Datenschutzgründen zu schützen.Der Arbeitgeber darf keine Kenntnis von finanziellen Problemen seines Mitarbeiters erhalten.

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