Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 58801

Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen

Schaffung einer GKV mit ausschließlich gesetzlichen Leistungen vom 10.05.2015

Text der Petition

Mit der Petition wird die Schaffung einer gesetzlichen Krankenversicherung ohne "freiwillige Satzungsleistungen", sondern mit ausschließlich gesetzlichen Leistungen gefordert.

Begründung

Mit der alleinigen Finanzierung des Zusatzbeitrages durch die Versicherten ab 2015 beabsichtigt der Gesetzgeber mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen.

Der Wettbewerb zwischen den jetzigen Angeboten ist aus Sicht der Versicherten marginal wie die Festlegungen des Zusatzbeitrages zum Januar 2015 gezeigt haben. Eine Kasse mit echtem Wettbewerbsvorteil wäre für mich eine, die allein den gesetzlich vorgegebenen Leistungskatalog erbringt. Mit diesem Vorschlag hatte ich mich an das Bundesversicherungsamt gewandt, das mich darauf aufmerksam machte, dass dies die aktuelle Gesetzeslage nicht hergibt. Das BVA riet mir, mich u. a. an Sie, den Petitionsaussschuss des Deutschen Bundestages, zu wenden.

Begründung meines Vorschlags:

Warum wünsche ich keine zusätzlichen freiwilligen Leistungen? Meine Krankenkasse offeriert in den letzten Jahren immer weiter ausufernde "Wohltaten": Gesundheitskurse, alternative Methoden (Akkupunktur, Osteopathie, etc.), Zahnreinigung, Homöopathische Arzneimittel... Die Briefe und Broschüren, die mich geradezu bedrängen, das alles in Anspruch zu nehmen, füllen eine dicke Mappe.

Ich bin nicht damit einverstanden, dass Versichertengelder für Methoden und pharmazeutische Produkte ausgegeben werden, deren Heilwirkung nicht hinreichend belegt ist. Auch Gesundheitskurse und Präventionsmaßnahmen erreichen nachweisbar selten die avisierte Zielgruppe. Besonders ärgerlich ist aus meiner Sicht, dass das Inanspruchnehmen dieser freiwilligen Leistungen gleichzeitig die Kosten im gesetzlichen Leistungskatalog der GKV in die Höhe treibt: Wenn ich für die Erstattung von z. B. Schüssler-Salzen ein grünes Rezept bei der Kasse einreichen muss, dann muss ich zuerst einen Arzt konsultieren. Der liest meine Krankenversicherungskarte ein und rechnet die Konsultation über die üblichen Gebühren ab. Das widerspricht m. E. sogar dem treuhänderischen Verwalten von Versichertengeldern und sollte von der Versichertengemeinschaft und dem Gesetzgeber nicht billigend hingenommen werden.

Ich würde mich freuen, wenn Sie meinen Vorschlag einer ernsthaften Prüfung und Diskussion unterziehen.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben