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Petition 58895

Gesundheitsfachberufe

Änderung des Podologengesetzes vom 15.05.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Podologengesetz (vom 4. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3320), das zuletzt durch Artikel 56 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert wurde, zu ändern und andere medizinische Berufsgruppen wie examiniertes Krankenpflegepersonal und examiniertes Altenpflegepersonal ebenfalls medizinische Fußpflege durchführen zu lassen.

Begründung

Zur Zeit gibt es deutschlandweit 3000 Podologen, denen 6 Mill. Diabetiker gegenüberstehen, von der Vielzahl anderer Erkrankten mal ganz abgesehen. Es müssten also 2000 Diabetiker vierwöchentlich bzw. 65 Patienten pro Tag versorgt werden, Wenn man davon ausgeht, dass die Behandlung mindestens 30 Minuten andauert, würde ein 24-Stunden-Tag pro Podologe nicht ausreichen.

Staatlich examiniertes Kranken- und Altenpflegepersonal erbringen die theoretischen Voraussetzungen, sie haben in den für Podologie erforderlichen Unterrichtsfächern schon ein Staatsexamen abgelegt. Sie dürfen u. a. auf Anordnung des Arztes bei diabetischem Fußsyndrom Verbände wechseln, tote Haut abtragen und vieles mehr. Sie haben mehr als ausreichende Kenntnisse in Hygiene und lernen auch während der Ausbildung die Füße ihrer Patienten zu pflegen, was laut Gesundheitsministerium der Pflege zugeordnet ist. Sie sind also allein von der Ausbildung her mit allen Gefahren vertraut. Kein medizinischer Hilfsberuf ist derart umfangreich wie der, der dreijährig examinierten Pflegekräfte.

Podologen besuchen ausschließlich private Schulen, müssen kein Praktikum in einem Krankenhaus absolvieren. Ein erste Hilfekurs ist bei weitem nicht ausreichend, denn gerade in dem Bereich wird ausschließlich mit teils schwer kranken Menschen gearbeitet. Dies erfordert ein umfangreiches Wissen wie im Notfall adäquat gehandelt werden muss. Aufgrund des fehlenden Praktikums in einem Krankenhaus sind die Podologen nur theoretisch mit Notfällen vertraut. Weiter können sie sich nach zwei Jahren Ausbildung als Podologe ohne jegliche Berufserfahrung selbstständig machen, was in keinem medizinischen Hilfsberuf möglich ist. Auch in diesem Punkt ist DRINGEND Handlungsbedarf geboten.

Um qualifizierte medizinische Fußpflege zu gewährleisten, ist eine entsprechende Gesetzesänderung unbedingt notwendig und darf im Interesse der betroffene Patienten nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden!

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