Text der Petition
Änderung der kontraproduktiven pauschalen 1% Listenpreis Besteuerung für elektrische Dienstwagen.
Rein elektrische Dienstfahrzeuge müssen von der pauschalen Versteuerung befreit werden. Es darf nicht mehr der Listenpreis zur Besteuerung herangezogen werden. Entweder werden sie als Förderung / Marktanreizprogramm ganz befreit oder pauschal niedriger (gleichwertig von Höhe mit normalen Dienstwagen) besteuert.
Begründung
1% Pauschal Versteuerung auf den Listenpreis ist ungerecht und kontraproduktiv.
In Deutschland gibt es sehr viele Außendienstler mit Dienstwagen. Viele Firmen würden ihnen gerne E-Fahrzeuge mit großer Reichweite zur Verfügung stellen, denn dadurch hätten sie geringere laufende Kosten. Allerdings muss der auch privat nutzende Mitarbeiter, ihn pauschal mit 1% des Listenpreises versteuern.
Im Moment kosten E-Fahrzeuge mit genügend Reichweite für einen Außendienstler in der Anschaffung ca. doppelt bis dreimal so viel im Listenpreis als ein normaler Dienstwagen. Im jährlichen Kostenvergleich, ist das E-Auto ab ca. 30 000 KM/a bereits im Vorteil. Außendienstler fahren in der Regel >30 000 KM/a und bis zu 80 000 KM/a.
Ein gutes Mittelklassefahrzeug welches meist eingesetzt wird kostet 30-45.000,- € Listenpreis und ein E-Fahrzeug mit genügend Reichweite ca. 85.000,- € Listenpreis.
D.h. wenn sich ein Mitarbeiter konventionell entscheidet, versteuert er im Monat 300-450,- € für sein Dienstfahrzeug. Wenn er sich umweltfreundlich und Kostensparend für die Firma entscheidet, versteuert er im Monat 850,- €. Dabei ist egal, ob das E-Fahrzeug vielleicht als Tageszulassung oder durch eine Förderung auch nur 45.000,- € kostet, denn es wird immer nach dem Listenpreis und nicht nach dem zu Kaufpreis versteuert!
Durch die ungerechte Versteuerung, kann die Regierung ihr Ziel von 1 Millionen E-Fahrzeugen bis 2020 verfehlen und die Umwelt wird unnötig belastet.
2014 wurden ca. 1,8 Millionen Firmen- und davon ca. 70% Dienstfahrzeuge zugelassen!
D.h. für die Umwelt wäre es extrem im Vorteil, wenn alle Außendienstler nur E-Fahrzeuge fahren würden. Sie ersparten der Umwelt bei unserem derzeitigen Strommix ca. 2855 kg/CO2 und bei Ökostrom ca. 6185 kg /CO2 pro Auto/Jahr und 50 000 km/a.
Vorschlag der Änderung:
Als Marktanreizprogramm soll die Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge bis 2020 oder nach der 1 Millionsten Zulassung (je nachdem was zuerst erreicht wird) abgeschafft werden. Dadurch können sich E-Fahrzeuge etablieren und durch die Menge preiswerter werden. Unternehmer können sofort Kosten sparen und damit mehr investieren. Arbeitnehmer könnten sich durch die Ersparnis leichter dafür entscheiden und haben mehr Lohn und können damit mehr konsumieren. Deutsche Fahrzeughersteller würden eine Sicherheit in die Weiterentwicklung von rein elektrischen Fahrzeugen erhalten.
Sollte dies nicht Beschlussfähig sein, sollten E-Fahrzeuge mit einem maximalen Wert besteuert werden. Dieser Wert sollte der Durchschnittswert alle zugelassenen Dienstfahrzeuge betragen (Schätzungsweise 35.000,- €). Ist das E-Fahrzeug preiswerter, dementsprechend weniger nach der bisherigen Regelung.
Dadurch würde der Regierung vermutlich keine Einnahmen verloren gehen aber trotzdem würde sich der E-Fahrzeug Markt vergrößern.
Von der Abschaffung bzw. Änderung, würde die Umwelt, der Staat, die Allgemeinheit, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber profitieren.
Nutzer1909254 | 23.06.2015 - 00:13
Damit es nicht gegen Ende der Petition vergessen wird.
DER REGIERUNG MÖCHTE BIS 2020 1 MILLION ELEKTROS AUF DEN STRASSEN
WER BESTELLT ZAHLT
Der_Max | 22.06.2015 - 20:55
Stimmt nicht! Vielmehr ist der Grundsatz, dass die steuerliche Absetzbarkeit nur dann gegeben ist, wenn der private Nutzen nur untergeordenter Natur ist.
Was allerding bei Dienstwagen tatsächlich schwierig ist, ist die Bewertung des unternehmerischen Nutzens bei Statusfragen. Einerseits ist es verständlich und nachvollziehbar, dass der Unternehmensrepräsentant, für den "business-dresscode" gilt, nicht aus der 15 Jahre alten Rostlaube aussteigen soll. Andererseits ist es dann eben der Neuwagen, der turnusmäßig umgetauscht wird, der dann auch privat genutzt werden kann. Wer von seinen Mitarbeitern verlangt, dass sie vlt. auch mal 400 km hin zu einer Veranstaltung runterreißen, dort 2 Stunden fit erscheinen und dann wieder heimfahren, wird betriebliche Gründe anführen können, dass der Dienstwagen kein Schlaglochsuchgerät ist, sondern über gewissen Komfort verfügt - und diese Bequemlichkeit hat man auch privat.
Genauso verhält es sich auch bei Elektrofahrzeugen. Damit diese überhaupt als Dienstwagen fungieren können, muss der Nutzen in erster Linie unternehmensseitig sein. Und wenn der Unternehmer sich ein "grünes Image" geben möchte, dann ist das erstmal so. Dann ist es aber auch nicht falsch, den privaten geldwerten Vorteil entsprechend als "Einkommensersatz" anzusehen und den geldwerten Vorteil versteuern zu müssen.
TheK79 | 22.06.2015 - 11:13
Das Problem ist nicht nur das "ob", sondern auch das "was" bei dem ganzen Dienstwagen-Getüdder.
Das bisherige System ist in dieser Hinsicht ziemlich digital: Absetzbar ist (abgesehen von offensichtlichen Extremfällen) alles, was *auch* dienstlich genutzt wird – selbst wenn die private Nutzung weit dominiert.
Mein Vorschlag wäre, bei einem gemischt genutzten Fahrzeug nur eine niedrige Zuzahlung von sagen wir 35.000€ p.a. absetzbar zu machen (mit *begründeten* Ausnahmen, wenn der dienstliche Teil ein größeres Fahrzeug erfordert) und darüber hinaus die dienstliche Nutzung selbst. Der Rest des Kaufpreises ist von dem (privaten) Nutzer komplett alleine zu tragen.
Andersherum sollte die Möglichkeit bestehen, eine geringfügige private Nutzung (<1000 km/Jahr) bei reinen Dienstwagen zuzulassen. Dann kann ein Handwerker legal auf dem Heimweg einkaufen und muss keinen Privatwagen (samt doppelter Wege) dafür vorhalten.
Der_Musikus | 21.06.2015 - 08:43
Was beim Benziner oder dem Diesel auch nicht anders ist.
Also bleibt es dabei: Völlige Gleichbehandlung, was die Pauschalbesteuerung des geldwerten Vorteils aus der erlaubten Privatnutzung des Dienstwagens betrifft.
Der_Musikus | 21.06.2015 - 08:40
Der Azubi, der im dienstlichen Auftrag während der Arbeitszeit Brötchen mit dem Firmenwagen holt, ist von der Thematik doch gar nicht betroffen.
Der_Musikus | 21.06.2015 - 08:34
Das ist doch in Sachen Besteuerung des geldwerten Vorteils bei Privatnutzung des Dienstwagens der springende Punkt.
Und ich sehe auch keinen Grund, das zu ändern.
Nutzer1909254 | 17.06.2015 - 18:18
Um ihr Vorurteil zu bestätigen habe ich mich gerade für meinen neuen Dienstwagen entschieden wenn die Petition umgesetzt wird, in gelb ;)
Selbst Walter Röhrl ist von der Serienversion beeindruckt und hat so etwas noch nie erlebt, das Video findet man bei youtube:
Walter Röhrl - Mercedes SLS AMG Electric Drive
100% Elektro, über 750 PS, über 400.000 €
4 Elektromotoren, für jedes Rad einen
Nordschleifenrekord für Elektrofahrzeuge
mit der elektro-optimierten 1%-Pauschalbesteuerung kein Problem für den Alltagseinsatz als Dienstfahrzeug für den Azubi um Brötchen zu holen ;)
Obwohl, wenn ich nachrechne reicht der monatliche Lohn dann doch nicht ganz ;(
Nutzer1909254 | 17.06.2015 - 14:17
Diesel und Benziner sollen auch nicht gefördert werden sondern zunehmend durch Stromer ersetzt werden.
Bei Verbrenner werden auch nicht vorab Kosten des späteren Verbrauchs beim Verkaufspreis eingerechnet. Bei den Elektros dagegen schon, hohe Kosten für Akku bei Kauf (10 Jahre und länger) egal wieviel Strom später durch den eigentlichen Betrieb verbraucht wird.
ich bin zwar nicht der Petent / Petentin aber ...
die E-Mobilität soll durch Steuererleichterungen des Arbeitnehmers gefördert werden um mehr Elektros als Dienstfahrzeuge auf die Strasse zu bekommen da die Kosten für Elektros für Privatpersonen idR noch zu hoch sind und so die hohen Kosten für Elektros durch die geringe Produktion weiterhin hoch bleiben.
Spesenrittertum? Höchstens bei den BMW i-Hybriden (zB i8), die mit Elektro nur ein paar Kilometer weit kommen und eigentlich nur "elektrisch" getarnte Verbrenner sind.
Wenn schon Elektrische fördern, dann bitteschön nur 100%
Hybrid macht technisch keinen Sinn mehr da auch leistungsstarke Elektromotoren klein sind und kein Getriebe, Kardan, ... benötigen und die Akkus für die entsprechende Reichweite das Gewicht genug erhöhen.
Der komplette Fahrzeugaufbau bei 100% Elektro beschränkt sich im wesentlichen auf den Rahmen:
Fahrwerk - Räder/Bremsen - ElektroMotor/Stromkonverter - Akku_im_Bodem
der ganze Rest ist pure Verkleidung und Platz ohne Ende, deshalb so gut wie keine Wartung / Verschleissteile.
Von daher sind Google, Apple, Samsung, ... (eigentlich jeder Smartphone-Hersteller) auch bald ernst zunehmende Elektro-PKW-Anbieter und das sind sicherlich keine Deutschen Firmen.
Aber ich schaue gerne zu wie die deutsche Automobilindustrie in den nächsten 20 Jahren zu einem Nischenprodukt verkommt.
--
Und Ende - es wiederholt sich auch hier
Der_Max | 17.06.2015 - 13:17
Es ist ja nicht so, dass wir eine Strafsteuer auf E-Autos hätten, sondern sie werden völlig gleichbehandelt.
Die in der Petition kritisierte 1%-Regelung würde ja auch nicht die E-Mobilität fördern. Befassen Sie sich mal damit, wie sich die Verringerung der geldwerten Voreile aus Sachbezügen in der GUV-Rechnung von Unternehmen auswirken würden ...
Sicherlich ist es richtig, dass die Industrie möglicherweise einen Milliardenmarkt verschläft, wenn sie keine E-Autos anbietet. Und sicherlich stimmt es auch, dass das politische Ziel von 1 Mio E-Autos bis 2020 nicht zu erreichen ist, wenn sich die Richtlinienkompetenz unseres Bundeskanlers (m/w) weiterhin in kraftvollem Nichtstun auswirkt. Aber das hat nichts mit der hiesigen Petition zu tun.
Wenn es darum ginge, die E-Mobilität zu fördern, hätte man eine völlig andere Petition formulieren müssen. Hier geht es nur darum, dass Spesenritter weniger Steuern zahlen möchten. Also kein Grund zur Mitzeichnung.
Nutzer1909254 | 17.06.2015 - 12:50
Und der Akku macht Elektros (noch) teuer.
Der Staat sollte sich schon einmal entscheiden was er denn tatsächlich möchte.
- Entweder will er 1 Million Stromer bis 2020 auf den Strassen, dann sollte er das auch in irgendeiner Art fördern indem er auf ein paar Euro Steuern verzichtet, "Wer bestellt zahlt auch".
- Oder er soll sein Ziel aufgeben und die Auto-Nation Deutschland hinkt dann weltweit hinterher weil es den Trendwechsel komplett verschläft wie seinerzeit Nokia das iPhone komplett unterschätzt hatte und dann in die Röhre schaut. Die staatlich verordnete Niedriglohnpolitik der letzten 15 Jahre rächt sich nun, Arbeitnehmer können sich so etwas ohne steuerliche Anreize nicht mehr leisten und für den Export ist die Elektro-Konkurrenz durch besserer Akkumanagement / Reichweite mittlerweile deutlich stärker.