Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Mehrausgaben für glutenfreie Lebensmittel und Getränke bei nachgewiesener Glutenunverträglichkeit (Zöliakie) steuermindernd geltend gemacht werden dürfen.
Begründung
Ich habe - wie etwa 300 000 andere Personen in Deutschland auch - eine nachweisbar festgestellte Zöliakie. Ich muss eine lebenslange Diät einhalten und jegliche Lebensmittel und Getränke, die Gluten enthalten, vermeiden. Diese glutenfreien Lebensmittel und Getränke sind aber erheblich teurer als herkömmliche Lebensmittel und Getränke. Ich möchte deshalb anregen, dass diese Mehrausgaben steuermindernd berücksichtigt werden dürfen. Ich könnte mir eine Pauschale vorstellen, die die Preis-Differenz zwischen normalen und glutenfreien Lebensmitteln und Getränken berücksichtigt.
Wir haben einen ziemlichen Mehraufwand durch die teueren Lebensmittel und Getränke. Und außerdem die sehr belastende Problematik, wenn man auswärts essen möchte. Es gilt zwar jetzt seit dem 13.12.2014 die LMIV
(Lebensmittelinformations-Verordnung wonach alle 14 Allergene ausgewiesen werden müssen) für Gaststätten und Imbiss Betriebe, aber leider halten sich noch sehr wenige Betriebe an diese Verordnung, so dass der Besuch einer Gaststätte oder eines Imbiss regelmäßig zur Qual wird.
Durch meine Geschäftsbeziehungen nach Italien weiß ich, dass man dort bei nachgewiesener Zöliakie einen Betrag von 120 Euro je Monat erstattet bekommt. Man muss sich in einem entsprechenden Supermarkt für die Maßnahme registrieren und dann dort die Quittungen für den Kauf der glutenfreien Lebensmittel und Getränke einreichen.
Ich würde mich über entsprechende Zuschriften freuen. Danke im Voraus.