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Diskussion zur Petition 59023

Einkommensteuer

Steuermindernde Berücksichtigung von Mehrausgaben bei nachgewiesener Zöliakie vom 23.05.2015

Diskussionszweig: Einkommensteuer - Steuermindernde Berücksichtigung von Mehrausgaben bei nachgewiesener Zöliakie

Petent | 09.06.2015 - 09:43

Einkommensteuer - Steuermindernde Berücksichtigung von Mehrausgaben bei nachgewiesener Zöliakie

Anzahl der Antworten: 23

Alle Betroffenen, die eine Zöliakie haben, können sicher meiner Argumentation folgen.
Wir haben einen ziemlichen Mehraufwand durch die teueren Lebensmittel und Getränke. Und außerdem die sehr belastende Problematik, wenn man auswärts essen möchte. Es gilt zwar jetzt seit dem 13.12.2014 die LMIV
(Lebensmittelinformations-Verordnung wonach alle 14 Allergene ausgewiesen werden müssen) für Gaststätten und Imbiss Betriebe, aber leider halten sich noch sehr wenige Betriebe an diese Verordnung, so dass der Besuch einer Gaststätte oder eines Imbiss regelmäßig zur Qual wird.
Durch meine Geschäftsbeziehungen nach Italien weiß ich, dass man dort bei nachgewiesener Zöliakie einen Betrag von 120 Euro je Monat erstattet bekommt. Man muss sich in einem entsprechenden Supermarkt für die Maßnahme registrieren und dann dort die Quittungen für den Kauf der glutenfreien Lebensmittel und Getränke einreichen.
Ich würde mich über entsprechende Zuschriften freuen. Danke im Voraus.
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