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Petition 59062

Urheberrecht

Angemessene Beteiligung aller Wahrnehmungsberechtigten in den Gremien der Verwertungsgesellschaften vom 26.05.2015

Text der Petition

Die Petentin fordert, dass in das Gesetz zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten eine Regelung aufgenommen wird, nach der alle Wahrnehmungsberechtigten in den Grenzen der Verwertungsgesellschaften gleichberechtigt abstimmen dürfen.

Begründung

Alle Verwertungsgesellschaften haben die Berechtigten über einzurichtende Gremien angemessen an der Wahrung ihrer Belange zu beteiligen. Den Idealfall stellt eine direkte Beteiligung aller Berechtigten in den Gremien der Verwertungsgesellschaft dar, was derzeit nur bei der VG Bild-Kunst der Fall ist, bei der alle Berechtigten auch Mitglieder sind. Bei allen anderen Verwertungsgesellschaften gilt das Prinzip „ein/e Berechtigte/r, eine Stimme“ nicht: Bei den in der Rechtsform der GmbH organisierten Verwertungsgesellschaften sind die Berechtigten in den Beiräten nur indirekt durch Delegierte vertreten, die die von den Gesellschaftern bestimmten Delegierten nicht überstimmen können. Bei der VG Wort gibt es zwei Klassen von Berechtigten, nämlich die zur direkten Einflussnahme berechtigten Mitglieder und „bloße“ Berechtigte, die im Verwaltungsrat über Delegierte vertreten sind. Die GEMA hat sogar drei Klassen von Berechtigten, nämlich ordentliche, außerordentliche oder angeschlossene Mitglieder, die nicht gleichberechtigt stimmen dürfen.

Dies bedeutet, dass die Belange aller Berechtigten entweder wie bei den GmbHs von Nichtberechtigten oder von einer kleinen Zahl von „Super-Berechtigten“ dominiert werden. Dies ist wie die Regelung in § 6 Abs. 2 UrhWahrnG undemokratisch und widerspricht der Empfehlung Nr. 7 der Enquête-Kommission „Kultur in Deutschland“ (BT-Drs. 16/7000), nach der die umfassende Repräsentanz aller Berechtigten in den entscheidungserheblichen Gremien sichergestellt werden muss. Die unausgewogene Besetzung der Gremien schlägt sich direkt in der Verteilung nieder, durch die die überrepräsentierten Berechtigtengruppen oder die durch die Gesellschafter der GmbHs vertretene Industrie (z.B. die Tonträgerhersteller bei der GVL) ungerechtfertigte, weil nicht der Wertigkeit ihrer Rechte entsprechende Vorteile erhalten.

Es ist an der Zeit, dass der Petitionsausschuss die Rechtsstaatlichkeit endlich auch bei den Verwertungsgesellschaften durchsetzt und der Dominanz der Berechtigten durch Nichtberechtigte oder einzelne Mitglieder ein Ende bereitet.

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