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Petition 59115

Führerscheinwesen

Abschaffung der Gültigkeitsdauer für Führerscheine vom 29.05.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die „Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV“ und die Richtlinie 2006/126/EG dahingehend korrigiert wird, dass es keine Gültigkeitsdauer auf Führerscheine gibt. Derzeit sollen Führerscheine, welche ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, ihre Gültigkeit nach 15 Jahren verlieren.

Begründung

Wir, die Bürger, haben durch die Gültigkeitsdauer keinen Zugewinn an Sicherheit, sondern nur Mehrkosten und einen erhöhten Aufwand.

Motivation der Gesetzesänderung:
• Fälschungssicherheit
• Erstellen einer Datenbank
• Identifikation des Inhabers

Nutzt es uns wirklich?

• Fälschungssicherheit
In den 15 Jahren, in welcher ein Führerschein gültig sein soll, werden wie bei z. B. den Banknoten voraussichtlich ständig Änderungen am Design gemacht, um die „Fälschungssicherheit“ zu verbessern. Daher wird es einem Beamten bei z. B. einer Verkehrskontrolle aufgrund der Diversität nicht eindeutig möglich sein, zu erkennen, ob es sich um eine Fälschung handelt oder nicht. Daher werden auch weiterhin die Daten im Revier abgefragt.
• Erstellen einer Datenbank
Wenn es erst mit dem Aufdrucken eines Datums möglich ist, eine Datenbank zu erstellen, in welcher man nachvollziehen kann, welcher Bürger welche Fahrerlaubnis besitzt. Dann frage ich mich, wie wird vorgegangen, wenn mein Führerschein abhanden kommt. Darf ich mir heraussuchen, welche Klassen ich fahren darf? Es muss doch bereits jetzt eine Datenbank geben, in welcher die Personenbezogenen Daten hinterlegt sind. Und selbst wenn nicht, kann diese auch ohne Gültigkeitsdauer erstellt werden.
• Identifikation des Inhabers
Sollte die Gültigkeitsdauer des Führerscheins damit begründet werden, dass das Lichtbild nach 15 Jahren nicht mehr aktuell ist, gibt es dazu nur zu sagen, der Führerschein ist kein Ausweisdokument. Er ist ein Nachweis über die Erlaubnis Fahrzeuge einer bestimmten Klasse führen zu dürfen und damit ohnehin nur in Verbindung mit einem z. B. Personalausweis aussagekräftig. Und dieser wird bereits zyklisch aktualisiert.

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