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Petition 59172

Personenstandswesen

Einführung des rein informativen Familienstatus "liiert" vom 01.06.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den rein informativen Familienstatus „liiert“ einzuführen.

Begründung

Auf vielen Formularen des Bundes, aber auch der Länder, Kommunen und nichtstaatlicher Organisationen wird nach dem Familienstand gefragt. Die vorgegebenen Antwortmöglichkeiten enthalten normalerweise „ledig“ und „verheiratet“, meist auch „geschieden“ und „verwitwet“, manchmal sogar „wiederverheiratet nach Scheidung“ o. Ä., sowie seit einigen Jahren analoge Optionen ohne eingebürgerte Bezeichnungen für eingetragene Lebenspartnerschaften. Als nie verheiratet gewesenes Paar ohne Trauschein muss also jeweils „ledig“ ausgewählt werden. Der einzige Grund dafür ist wahrscheinlich, dass nur die Ehe steuerrechtliche Konsequenzen hat. Sozialrechtlich (Stichworte „Lebens- und Einstandsgemeinschaft“ oder „Bedarfsgemeinschaft“) kann das Zusammen- bzw. Getrenntleben insbesondere von Eltern allerdings sehr wohl relevant sein.

Zur modernen, humanen Datenerhebung gehört, dass Fragebögen nicht primär auf das zugrundeliegende technisch-rechtliche Datenmodell ausgerichtet werden, sondern auf das mentale Modell der Befragten. Nach ihrem Beziehungsstatus gefragt, denken Menschen eben nicht in den o.g. Steuerkategorien, sondern im Allgemeinen zuerst an derzeit allein vs. gemeinsam, dann ggf. an den offiziellen Status der Verbindung (nämlich inoffiziell = „liiert“ oder beurkundet mit Partner unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts = „verheiratet“ bzw. „*verpartnert“) und zuletzt an vorher gewesene Beziehungen und den Grund für deren Ende (Tod oder Scheidung). Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass diese Frage in zwei oder mehr Teilschritte aufgeteilt werden sollte, sondern lässt sich durch eine entsprechende Auswahl und Anordnung der Antwortmöglichkeiten erreichen. Dazu wäre aber eben ein Status für die sog. Wilde Ehe erforderlich: „(fest) liiert“, „zusammenlebend“, „in fester Beziehung“, „verlobt“, „Lebensgemeinschaft“ o. Ä. Dass ein Kreuz dort rechtlich einem bei „ledig“ gleich kommt, ist für die Befragten egal. Sie fühlen sich allein dadurch besser, dass es scheint, als ob ihre Lebenssituation angemessen berücksichtigt wurde. Die Qualität der Antworten, die auf diese oft ganz zum Anfang gestellte Frage folgen, dürfte dadurch zunehmen.

Eine entsprechende Änderung an Formblättern des Bundes hätte Signalwirkung für untere Ebenen. Gleichzeitig soll dieses Detail ein Aufruf sein, auch an anderen Stellen menschenorientiert und lebensweltgerecht zu formulieren.

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