Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen
§ 15 Abs 5 Satz 1 BJagdG wird wie folgt geändert:
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, daß der Bewerber eine Jägerprüfung bestanden hat,
die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung bestehen
soll.....so fortlaufend
§ 15 Abs 6 BJagdG wird eingefügt: Dies gilt auch für deutsche Staatsangehörige die im europäischen Ausland eine Jägerprüfung abgelegt haben.
Begründung
Gemäß § 15 Abs. 5 BJagdG ist „die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber
im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat“
Gemäß § 15 Abs.6 BJagdG können „Bei der Erteilung von Ausländerjagdscheinen können Ausnahmen von
Absatz 5 Satz 1 und 2 gemacht werden“
Deutscher Staatsangehörige werden bei der Erteilung von Jagdscheinen diskriminiert weil Deutsche eine deutsche
Jagdprüfung ablegen müssten und keine Ausnahmen gemacht werden können da sie keine Ausländer sind
(sh.§15.6 BJagdG) obwohl vergleichbare Jägerprüfungen (z.B. Österreich) anerkannt sind und Ausländer daher problemlos eine Anerkennung ihrer ausländischen Jagdprüfung bekommen.
Meiner Meinung nach, ist dies eine unsachgemäße Benachteiligung deutscher Staatsangehöriger da Ausländer
aus verschiedenen europäischen Nachbarländer ohne weiteres Tagesjagdscheine, Jahresjagdscheine oder
Dreijahresjagdscheine lösen können.
Mit der bitte um Unterstützung in dieser Angelegenheit verbleibe ich mit freundlichen Grüßen