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Diskussion zur Petition 59521

Sozialhilfe

Anspruch auf angemessene und bezahlbare Wohnung vom 22.06.2015

Diskussionszweig: Art 106 I BV nur Programmsatz

Lifeguard78 | 25.08.2015 - 12:24

Art 106 I BV nur Programmsatz

Anzahl der Antworten: 0

Achtung, das Bayrische Verfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen den Art 106 I BV zum Programmsatz degradiert.
Problematisch hierbei ist, dass in Art 98 BV die Aufgabe des Bayrischen Verfassungsgerichts sehr genau beschrieben ist.
Mich persönlich verwundert jedoch, warum man bei den Urteilen nicht über Art 117 BV dieses Ansinnen abgeschmettert hat. Denn was es auch dieser Petition mangelt ist auf Art 117 BV hinzuweisen.
!!! Der ungestörte Genuß der Freiheit für jedermann hängt davon ab, daß alle ihre Treuepflicht gegenüber Volk und Verfassung, Staat und Gesetzen erfüllen. 2 Alle haben die Verfassung und die Gesetze zu achten und zu befolgen, an den öffentlichen Angelegenheiten Anteil zu nehmen und ihre körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es das Wohl der Gesamtheit erfordert.!!!
Also sich einfach hinzusetzen und zu sagen, ich will eine Wohnung, irgendwer wird sie mir schon geben, ist, zumindest nach der Bayrischen Verfassung, eigentlich nicht möglich.

Die Finanzierung wäre jedoch auch geregelt. Abschnitt 2. Das Eigentum (158 - 162 BV)
Insbesondere müsste man Art 161 II BV konsequent anwenden.

Somit müsste die Forderung konsequent lauten.
Art 106 I BV, Art 117 BV und Art 158 - 161 BV sollten den Weg in die Deutsche Verfassung finden.
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