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Petition 59602

Umwelt und Gesundheit

Reinigungsstufe 4 Pflicht für Kläranlagen in Deutschland vom 26.06.2015

Text der Petition

Wir fordern die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag zum Erlassen einer gesetzliche Vorschrift zur Ausrüstung aller bundesdeutschen kommunalen Kläranlagen mit Filtern der Reinigungsstufe 4 zur Absonderung von Mikroplastik und Plastikfasern auf. Zudem soll ein finanzielles Förderprogramm zur Umrüstung aller bundesdeutschen Kläranlagen auf Filter der Reinigungsstufe 4 beschlossen werden.

Begründung

Eine wichtige Quelle für Mikroplastik sind Kosmetikartikel und Pflegeprodukte. Diese gelangen über das Haushaltsabwasser in die Umwelt. Die Filter der meisten Klärwerke können sie nicht aus dem Wasser filtern. Eine weitere Form von Mikroplastik sind Plastikfasern aus Kleidungsstücken. Die hauptsächlichen Quellen sind Fleece und Funktionskleidung. Bei einem einzigen Waschgang können sich nicht weniger als 1.900 Teile aus einem Kleidungsteil lösen und in die Abwässer geraten. Die Filter von Waschmaschinen und der meisten Klärwerke können sie nicht aus dem Wasser filtern.

In den Gewässern werden diese Plastikpartikel von Tieren aufgenommen, denn diese verwechseln die kleinen Plastikpartikel mit ihrem natürlichen Futter. Zunehmend wird Mikroplastik von Forschern in Mägen und Kot von Meerestieren nachgewiesen. Studien haben bereits negative Auswirkungen des Mikroplastiks auf Wattwürmer und andere Tiere gezeigt. Ursache sind chemische Stoffe, die Mikroplastik in den Tieren freisetzt. Denn neben den enthaltenen schädlichen Stoffen des Mikroplastiks, wie das hormonell wirksame Bisphenol A oder verschiedene krebserregende Additive, reichern sich zusätzlich im Wasser befindliche Chemikalien wie DDT oder PCB im Mikroplastik an. Am Ende der Nahrungskette kann der Mensch das Mikroplastik und die beschriebenen Chemikalien über seine Nahrung aufnehmen.

Einige wenige bundesdeutsche Kläranlagen setzen bereits mit Erfolg Filter zum Aussortieren von Mikroplastik ein. Hier bieten sich unter anderem Tuch -oder Membranfilter an.Diese Filter werden als Reinigungsstufe 4 beschrieben.

Es existieren ca. 10,000 Klärwerke in Deutschland. Wir fordern die Bundesregierung zum Erlassen einer gesetzliche Vorschrift zur Ausrüstung von kommunalen Kläranlagen mit Filtern der Reinigungsstufe 4 zur Absonderung von Mikroplastik und Plastikfasern auf. Dazu gilt es, ein finanzielles Förderprogramm zur Umrüstung zu einzurichten.

Wir weisen darauf hin, dass so auch die Ausbringung von Klärschlamm mit Mikroplastik auf die Felder - mit entsprechender Abgabe von Chemikalien an Nahrungsmittel – verhindert werden kann. Dazu kommt der Effekt der Filterung von anthropogenen Spurenstoffen und Krankheitserregern, wie zum Beispiel Medikamentenrückständen sowie multiresistenten Keimen, durch Filter der 4. Reinigungsstufe.

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