Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass (extrem) zucker- und fetthaltige Lebensmittel vom niedrigen Mehrwertsteuersatz (aktuell 7 %) ausgenommen werden. Stattdessen soll der normale Steuersatz von 19% gelten.
Eine Ausnahme sollen biologisch und nach internationalen Fairhandelskriterien erzeugte Waren bilden.
Dies soll ab 1. Juli 2016 bundesweit gelten.
Begründung
Dies ist notwendig, um den Konsum ungesunder und für die Gesellschaft nicht lebensnotwendiger Mittel einzudämmen. Viele Menschen - vor allem alte und besonders junge Menschen - essen zu viele ungesunde Dinge. Dies kann zu gesundheitlichen Problemen im späteren Leben führen. Der Staat muss seine Bürger schützen und als erste Maßnahme wäre eine Erhöhung der Steuer auf solche Lebensmittel sinnvoll.
Man hat den Steuersatz für Lebensmittel abgesenkt, um sie leichter erschwinglich zu machen. Bei Süßigkeiten braucht es das definitiv nicht.
Um den ökologischen und fairen Anbau/Verkauf nicht zu belasten, soll er hier jedoch nicht gelten.