Text der Petition
Das Finanzministerium möge in Wahrnehmung der Rechte des Anteilseigners des Mehrheitseigentümers die Aufgabe übertragen bekommen, die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten bei T-Mobile US zu kontrollieren und allgemein darauf hinzuwirken, dass Unternehmen mit Bundesbeteiligung an allen Standorten ihrer Auslandsgesellschaften und -beteiligungen die ILO-Standards umsetzen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht darin behindern, sich gewerkschaftlich zu organisieren und ihre Rechte auszuüben.
Begründung
Eigentum verpflichtet (Art. 14 GG). Die Bundesrepublik Deutschland besitzt – direkt und indirekt (KfW) – 31,7 Prozent der Anteile der Deutschen Telekom AG (DTAG) und ist damit der größte Einzeleigentümer. Die DTAG wiederum ist Haupteigentümerin des Unternehmens T-Mobile US (TMUS), und maßgebende Posten des Board of Directors sind mit Personen besetzt, die dem Vorstand der DTAG angehören.
Laut Medienberichten (z.B. New York Times vom 19.3.2015, Washington Post vom 19.3.2015) über die Entscheidung einer Richterin des National Labor Relations Board der USA vom 18.3.2015 (AZ: JD-16-15) verstößt das Unternehmen TMUS gegen Arbeitnehmerrechte und diskriminiert Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter.
Eine in den USA eingereichte OECD-Beschwerde konnte inhaltlich nicht behandelt werden, da die erforderliche Beteiligung des Unternehmens unterblieb. Laut abschließender Erklärung der OECD-Kontaktstelle der USA vom 9. Juli 2013 war „keine rechtzeitige Antwort von DT/T-Mobile bezüglich des ersten Schlichtungstreffen eingegangen,“ und die Schlichtungsstelle FMCS konnte beim weiteren Betreiben des Prozesses keinen Fortschritt erzielen und verwies den Fall an die Kontakstelle zurück. Daraufhin stellte die Kontaktstelle ihr Bemühen um eine positive Lösung ein, zog ihr Vermittlungsangebot zurück, und es kam zu keinem Eintritt in ein Verfahren, das 2011 auf Basis der OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen eingeleitet worden war.
Mit der Unterzeichnung der Richtlinien der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) hat sich die Bundesrepublik bzw. die Bundesregierung dazu verpflichtet, auf die Einhaltung der Richtlinien hinzuwirken. Stattdessen verfolgt die Bundesregierung bisher eine Politik der Nicht-Einmischung bei dem Unternehmen, das es zu großen Teilen besitzt. Mit dieser Haltung gefährdet die Bundesregierung nicht nur ihr eigenes Ansehen, sondern auch das der OECD-Richtlinien, wenn sie für deren Geltung nicht eintritt. Ähnlich verhält es sich mit den Pflichten der Bundesregierung, die sich aus den Leitprinzipien der Vereinten Nationen (VN/UN) für Wirtschaft und Menschenrechte ergeben und die im Rahmen einer Politik der Nichteinmischung nicht zur Geltung gebracht werden.
Die Bundesrepublik hat die ILO-Konventionen unterzeichnet, in denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit (C87) und das Recht auf Kollektivverhandlungen (C98) garantiert werden. Wenn es um die Einhaltung von ILO-Kernarbeitsnormen geht, deren Geltung auch dann angenommen wird, wenn Staaten diese nicht ratifiziert haben, kann sich nicht auf die Einhaltung nationalen Rechts zurückgezogen werden.
Die Bundesregierung sollte darauf hinwirken, dass Unternehmen, die ihren Hauptsitz in der Bundesrepublik haben, im Ausland die Standards nach oben setzen, anstatt sich nach unten zu orientieren. Eine besondere Verantwortung der Bundesregierung besteht bei Unternehmen, an denen die Bundesrepublik Deutschland Anteile hält.
Dubiose Anwaltskanzleien unterstützen bei diesen Rechtsbrüchen und unsere Regierung tut nichts dagegen. Im Gegenteil, mit TTIP u. CETA werden nicht nur die Arbeitnehmerrechte, sondern die Demokratie insgesamt den Unternehmerinteressen geopfert.
Nutzer2274777 | 08.08.2015 - 20:36
Sie beschreiben Probleme der Exekutive und der Legislative; selbst wenn Ihr Wunschgesetz durch käme glaube ich nicht das sich irgendetwas ändern würde: Anstand kann man nicht Verordnen.
Manne aus MG | 04.08.2015 - 10:08
Wenn wir so argumentieren können wir auf den Sankt-Nimmerleinstag warten bis irgendwo auf dieser Welt Unrecht angeprangert wird. Ein herrlicher Zustand für Arbeitgeber. Sie dürfen tun und lassen was sie wollen. Alles Handeln wird damit entschuldigt, dass andere es auch tun.
Konkret zu der Sache, da haben wir Möglichkeiten etwas zu tun. Neben der Information der Aufsichtsbehörden würden sich auch die Verwaltungsausschussmitglieder bei der der jeweiligen Agentur über die Information freuen. Ich bin auch in der Funktion und würde dies gleich zum Thema im Verwaltungsausschuss machen.
Frau.Doc | 03.08.2015 - 20:15
Kann mich den Ausführungen aus vollster Überzeugung anschließen durch Mitzeichnen!
ARMES Deutschland als europäisches "Familien-Mitglied" einer ABER puren Konkurrenz-Vereinigung. Das aktuellste Beispiel dafür ist das unsozial, unsolidarisch behandelte europäische Bruderland Griechenland. Das einzige Verbindungsglied untereinander ist dieselbe EURO-Währung.
WARUM interessiert es unsere gewählten Volks-Vertreter nicht, eine echte Solidargemeinschaft aus Europa durch gemeinsame Sozial-, Steuer-, Finanz-, Arbeitsmarktgesetze, zu erschaffen? Und zwar zum Schutz und Nutzen der überwiegenden Mehrheit der Durchschnitts-Europäer???
Unsere Familie denkt, dafür können wir den Euro-Politikern nicht mit den vorherrschenden Werten (z.B. Lobbyisten-Arbeit) aufwarten.
Ferner fragen wir uns, auf welche Art unsere? Interessenvertreter ihr persönliches Gewissen betäuben, egal in welchem Land sie mitregieren(-spielen) dürfen??
WENN DIE ABGEORDNETEN ES NICHT SCHAFFEN, sich gegen das INVESTORENSCHUTZ-Abkommen TTIP zwischen USA u EUROLAND sowie CETA u. TISA auszusprechen - WIRD die auch derzeitig noch vorhandene Schein-Demokratie sterben. ALSO machen wir noch mitdenkenden Bürger uns GEMEINSAM stark dagegen. Dann können WIR zumindest ruhigen Gewissens sagen - WIR haben es nach unseren Möglichkeiten versucht!!
Anna Mahlström | 03.08.2015 - 14:44
Nutzer1727844 | 20.07.2015 - 14:47
Ich möchte darauf hinweisen, dass acuh die USA von ihren multinationalen Unternehmen die weltweite Achtung von US Gesetzen (etwa Sanktionen, SOX) verlangen. Zuem verlangt diese Petition keineswegs die Übertragung deutscher Gesetze auf die USA, sondern nur die Einhaltung des durch die "OECD Guidelines for Multinational Enterprises" geschützten Rechts auf Organisierung in Gewerkschaften. Dies gehört übrigens auch zu den 8 ILO-Kernarbeitsnormen und ist ebenfalls Bestandteil der "UN Guiding Principles on Business and Human Rights" - alles international erarbeitete und anerkannte Normen und keineswegs deutsche Erfindungen.
Nutzer1727844 | 20.07.2015 - 14:43
Es geht hier keineswegs darum, anderen Staaten unsere Rechtsordnung aufzuzwängen (ganz abgesehen davon, dass gerade die USA ihre Rechtsordnung weltweit durchzusetzen bis zur Durchführung gewaltsamer Aktionen wie Krieg). Es geht aber u.a. darum,. dass deutsche transnationale Unternehmen, und dazu gehört die Deutsche Telekom ja eindeutig, durch die nationale Umsetzung der "OECD Guidelines for Multinational Enterprises" verpflichtet sind, weltweit bestimmte Prinzipien in den Arbeitsbeziehungen zu beachten. Insbesondere gehört dazu das Recht, sich in einer Gewerkschaft zu vereinigen. Es geht bei dieser Petition selbstverständlich nicht darum, ob ein US-Arbeitnehmer bei einer beliebigen US-Gesellschaft das Recht hat, sich in einer Gewerkschaft zu organisieren. Es geht um die Deutsche Telekom. Und die muss eben neben den im Ausland geltenden lokalen Gesetzen sich auch an die für deutsche Unternehmen weltweit geltenden Gesetze halten (so wie das US-Unternehmen, für das ich arbeite, sich neben den deutschen Gesetzen weltweit auch an bestimmte US-Gesetze (z.B. Sanktionen, SOX) halten muss.
ludwigg | 19.07.2015 - 23:35
Das ist unlogisch! Die geforderten Maßnahmen verstoßen gegen überhaupt keine amerikanischen Vorgaben. Und selbstverständlich könnten ausländische Eigner/Teilhaber von deutschen Firmen fordern (Einfluss nehmen), dass denen gewisse Rechte über das garantierte hinaus zukommen - darf natürlich nicht unserer Rechtslage widersprechen. Unternehmerische Entscheidungen dürfen durchaus auch mal positiv sein.
Solus non | 19.07.2015 - 12:21
Um der Ohnmacht die in Deutschland herrscht entgegen zu wirken zeichne ich diese Petition mit.
Dabei ist mir bewust, dass dies nur ein weiteres Ventil ist um den allgemeinen Frust zu regulieren.
Als BR- u. Verdi- Mitglied, angestellt im öffentlichen Dienst, habe ich erlebt wie skrupellos die Geschäftsführer und Gesellschafter mit Arbeitnehmern umgehen. Da wird wissentlich gegen jedes Gesetz und sogar gegen die Verfassung verstoßen. Mobbing, Bossing und Drohungen sind an der Tagesordnung. Mitarbeiter werden gedemütigt, mit Kündigung bedroht ganz zu schweigen von sexuellen Übergriffen bei weiblichen Angestellten. Zu guter letzt wird sich sogar noch über einen zu hohen Krankenstand beschwert, was wiederum zu Kündigungen wegen "Krankfeiern" führt.
Ich frage: Wenn in Deutschland, kein BR und auch Verdi nichts gegen derart natzistische Verhältnisse etwas unternimmt, was zum teufel erwarten wir dann von ausländisch geführten Unternehmen?
derweg | 19.07.2015 - 10:07
Wenn der Staat als Anteilseigner eines Wirschaftsuntnehmen, eigens für dieses Unternehmen Gesetze für Weltweite Geltung, erlässt , dann ist diese Verquickung sehr fragwürdig, wenn nicht sogar Verfassungswidrig!
Auch wenn man die Deutsche Arbeitnehmersicherheitsgleichbehandlung weltweit wünscht !
Man müsste es dann in umgekehrter Folge auch den Ausländischen Unternehmen in Deutschland mit Ihren Gesetzen bei uns genehmigen. Gleichheitsgrundsatz.
Keine Mitzeichnung !
luchs51 | 17.07.2015 - 11:20
..... gerade deshalb müssen wir mit dem Ändern beginnen!
Solche Geschichten müssen auch in die Öffentlichkeit, damit diese ebensfalls abgestellt werden können!