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Petition 59959

Straßenverkehrs-Ordnung

Änderung von § 8 der Straßenverkehrsordnung im Hinblick auf die Vorfahrt "rechts vor links" vom 14.07.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen die Regel "rechts vor links" (§ 8 StVO) zu ändern und nur auf Kreuzungen anzuwenden, d.h. ausschließlich rechts einmündende Straßen haben ohne anderslautende Beschilderung keinen Vorrang mehr und würden wie Feld- oder Waldwege behandelt.

Begründung

Vor allem in Wohngegenden kommt es vor, dass in eine Ringstraße viele kleinere Straßen einmünden bzw. abzweigen. Hier wird die "Rechts vor links" Regel mit mindestens zwei Straßenschildern geändert um in der Regel der Ringstraße die Vorfahrt zu geben.
Dies hätte folgende Vorteile:
1. Schilder, die die Standardregelung ändern wären überflüssig.
2. Der Verkehr würde ohne Beschilderung besser fließen, da nur noch derjenige aus der einmündenden Straße abbremsen müsste.
3. Die Lärmbelastung und die Umweltbelastung durch häufiges Bremsen und Beschleunigen würde sinken.

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