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Petition 60313

Tierschutz

Verbot von Wespenfallen vom 04.08.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…
dass sogenannte "Wespenfallen" entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und
der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) verboten werden,
da dort nicht nur die "lästigen" deutschen und gemeinen Wespen verenden,
sondern ebenso Hummel, Bienen, sächsische Wespen und ggf. auch Hornissen.

Begründung

Es gibt in jeder Stadt so wie im Internet Experten zu finden,
die sich des "Problems" mit lästigen Wespen annehmen.
Es darf nicht sein,das jede(r) Bürgerin/Bürger ohnehin schon gefährdete Arten als Kollateralschaden mit tötet,
um ungestört seinen Pflaumenkuchen zu verspeisen.
Der Mensch dringt in die Natur ein,nicht umgekehrt.
Dem Gedanken "rettet die Natur,aber nicht auf meinem Balkon" muss schon im Kleinen Einhalt geboten werden!

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