Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge eine Ergänzung der Haushaltsvorschriften beschließen: Die Bundesregierung hat bei der Einplanung neuer Schulden zur Finanzierung ihrer Vorhaben nicht nur den Kreditbedarf zu benennen. Sie muss im Haushaltsplanentwurf ebenfalls angeben, wann diese Kredite mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vollständig getilgt, welche Gesamtbeträge an Zinsen bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt sein werden und wie sich diese auf die einzelnen Jahre verteilen.
Begründung
Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte ist ein großes Problem. Das wirklich dramatische Problem sind aber die für diese Schulden zu zahlenden Zinsen. Da regelmäßig keine Tilgung erfolgt, übersteigen die Zinszahlungen die Schulden um ein Mehrfaches.
Der Bund hat bspw. 1953 auf € umgerechnet rd. 1,1 Mrd. neue Schulden aufgenommen (www.destatis.de-Fachserie 14, Reihe 5, 2013: Schulden der öffentlichen Haushalte). Für diese Schulden haben wir Steuerzahler bis einschließlich des Jahres 2000 rd. 2,5 Mrd. € an Zinsen gezahlt (durchschnittlicher Zinssatz von 1953 bis 2000 für die Schulden des Bundes 4,64 %: www.publicgovernance.de /Institut für den öffentlichen Sektor: Runter vom Schuldenberg, Anhang 2, Tabelle 2.0).
Für die Folgejahre gilt Vergleichbares. Fast jedes Jahr hat der Bund neue Schulden gemacht. Diese Schulden können noch umfangreichere Zinszahlungen auslösen. Bspw. hat der Bund 1974 in € rd. 5 Mrd. neue Schulden aufgenommen. Für diese Schulden haben wir bis heute bereits Zinsen in Höhe von fast 11 Mrd. € geleistet. Auch auf diese Kreditaufnahme fallen in Zukunft weitere Zinszahlungen in nicht absehbarer Höhe an. Tilgungen sind bisher nicht eingeplant.
Ob die Finanzierung von staatlichen Aufgaben mit neuen Schulden sinnvoll ist, kann in Abwägung zu anderen Alternativen nur dann seriös entschieden werden, wenn nicht nur der Kreditbedarf, sondern auch die Summen der bis zur Tilgung anfallenden Zinszahlungen abgeschätzt sind. Die Alternativen zu einer Kreditfinanzierung von öffentlichen Aufgaben sind Steuererhöhungen bzw. Einsparung bei den Ausgaben durch Kürzungen im Aufgabenvollzug. Diese Lösungsmöglichkeiten haben ebenfalls erhebliche negative Auswirkungen. Für die insoweit nötigen Abwägungsprozesse muss deshalb sichergestellt sein, dass alle Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen erfasst sind. Die Gesamtbeträge der Zinszahlungen, die für einen Kredit bis zu seiner vollständigen Tilgung anfallen, dürfen nicht deshalb vernachlässigt werden, weil ein Großteil dieser Ausgaben erst in späteren Jahrzehnten anfällt. Sie müssen bereits vor einer möglichen Kreditaufnahme kalkuliert und in die Abwägungsprozesse einbezogen werden.