Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der § 37 StVO überarbeitet wird.
Insbesondere für den Radverkehr halte ich eine einfachere, eindeutigere und klarere Formulierung für erforderlich.
Zudem sollte für Neuanlagen eine Gelbphase für den Fuß- und Radverkehr gefordert werden.
Begründung
Wer als Radfahrender Radverkehrsführungen nutzt, dem bieten sich in Bezug auf Lichtsignalanlagen häufig unklare Situationen.
Insbesondere auf unbekannten Strecken ist oft unklar, welches Lichtzeichen zu beachten ist, da z.B. strittig ist, ob der Radweg an den Fußweg oder an die Fahrbahn angrenzt. So können sich gefährliche Situationen ergeben.
§ 37 ist zudem sehr kompliziert formuliert. So gibt es Kreuzungen, auf denen die Rechtslage nicht auf Anhieb (d, h. während der Fahrt) geklärt werden kann.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Fußgänger- und Radfahrerampeln meist kein Gelblicht haben. Theoretisch müssten sich Radfahrer jeder Ampel in Schrittgeschwindigkeit nähern, um keinen Rotlichtverstoß zu begehen. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden sollten bestehende Ampeln jedoch einen Bestandsschutz erhalten und nur Neuanlagen mit einer Gelbphase ausgestattet werden.
Um o. g. Situationen zu umgehen, nutzen viele Radfahrer die Fahrbahn.