Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 60644

Solidaritätszuschlag

Zweckgebundener Einsatz des Solidaritätszuschlages für die Unterstützung von Flüchtlingen vom 25.08.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Mittel des Solidaritätszuschlags ab sofort und so lange wie notwendig, dabei ausnahmsweise zweckgebunden sowie in vollem Umfang für unmittelbare Nothilfe, Integration wie auch Bildungschancen von Asylbewerber/Innen bzw. Flüchtlingen in unserem Land einzusetzen.

Begründung

Nach Art.106 Abs.1 Nr. 6 GG nimmt der Bund seit 1991 (mit Unterbrechung für die Jahre 1993 und 1994) Einnahmen in inzwischen angeblich mehr als 4-stelliger Milliardenhöhe aus dem sog. Solidaritätszuschlag ein. Bundesgesetzliche Grundlage dafür wurde mit dem Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG) 1995 geschaffen.

Die Gründe für die Erhebung der Abgabe bestanden initial in der Beteiligung an den Kosten des Zweiten Golfkriegs; in der Folge wurden die Mittel eingesetzt für den sog. „Aufbau Ost“, später auch für Investitionen in andere strukturschwache Regionen der BRD. Diese Bedarfe treten angesichts globaler Krisen und regionaler Kriegsherde sowie angesichts weltweiter Flüchtlingsströme (mit laut UNHCR knapp 60-Millionen Flüchtlingen, von denen etwa die Hälfte Kinder sind) mittlerweile weit in den Hintergrund. Zugleich beschämen und verstören Nachrichten bzw. Bilder von unhaltbaren Zuständen in und um Asylbewerber-Einrichtungen in unserem Land, wie sie täglich durch die Medien gehen. Was dort zutage tritt, ist einer rechtsstaatlich verfassten, auf Einhaltung von Menschenrechten, Menschenwürde und soziale Mindeststandards fußenden Gesellschaft nicht würdig.

Nach dem Zweiten Weltkrieg profitierte unser Land von großzügigen (wenn auch gewiss nicht durchwegs uneigennützigen) Hilfsmaßnahmen aus befreundetem Ausland. Inzwischen ist es nach Auffassung der Petentin an uns, etwas davon zurückzugeben. Zumal unser Land als eine der im weltweiten Vergleich wirtschaftlich stärksten Nationen über entsprechende Ressourcen verfügt.

Im Angesicht von Ausländerhass sowie gefährlichen Übergriffen auf Menschen anderer Hautfarbe, Kultur bzw. Religion, in Anbetracht von brennenden Flüchtlingsunterkünften ebenso wie gewalttätigen Ausschreitungen davor muss von der Bundesregierung ein unmissverständliches Zeichen der Solidarität mit den Schutzsuchenden ausgehen. Die mit der Petition angeregte gesetzliche Neufassung des SolzG ist nach Überzeugung der Petentin nicht mehr als ein Gebot von Humanität und Zivilität. Sind doch die Menschen, welche in unserem Land Zuflucht suchen, zugleich auch unsere Schutzbefohlenen.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben