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Petition 60812

Vereinte Nationen (UNO)

Einstufung der Zerstörung antiker Stätten (Syrien/Irak) als Kriegsverbrechen vom 04.09.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Zerstörung präislamischer, antiker Stätten im Einflussgebiet des "Islamischen Staats im Irak und Syrien" (ISIS) einen unwiederbringlichen Verlust des kulturellen Erbes der gesamten Menschheit darstellt und als Kriegsverbrechen nach Art. 8 Abs. 2 b) des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs geächtet wird.

Begründung

Die Islamisten des sog."Islamischen Staats im Irak und Syrien" (ISIS) zerstören systematisch Bauten aus präislamischer Zeit in Ihrem Einflussgebiet, bspw. in der seitens der UNESCO als Weltkulturerbe anerkannten Oasenstadt Palmyra. Dieser kriegerische Akt hat keinerlei militärisches Ziel, sondern stellt einen Angriff auf zivile, nicht verteidigte Gebäude dar. Weiterhin dient dieses Vorgehen lediglich der Vernichtung des kulturellen Erbes der ortsansässigen, teils nicht - muslimischen Bevölkerung, wie auch der Menschheit insgesamt.

Beide Tatsachen erfüllen nach Auffassung des Internationalen Strafgerichtshofs den Tatbestand eines Kriegsverbrechens. Der Bundestag ist aufgefordert diesen Umstand - wie nicht natürlich auch das militärische Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung- als Kriegsverbrechen zu ächten und ein Konzept zur Unterbindung, auf Basis eines UN-Mandats, zu erwirken.

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