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Petition 60842

Tierschutz

Drahtschutzpflicht für den Einsatz von Fliegenklebefallen in Stallungen etc. vom 06.09.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß der Einsatz von Fliegenklebefallen in Stallungen und nicht geschlossenen Räumen, nur noch mit entsprechendem Drahtschutz erlaubt sei, um das zu Tode kommen von Fledermäüsen, die an diesen Fallen kleben bleiben, zu verhindern.

Begründung

Alle Fledermausarten stehen unter besonderem Schutz nach dem Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen (Eurobats) von 1994.
Da alle Fledermausarten auf der FFH-Anhang IV Liste stehen, sind sie nach BNatSchG als "streng geschützte Arten" anzusehen.

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