Text der Petition
Der Deutsche Bundestag wird gebeten sicherzustellen, dass Erziehungsberechtigte, deren Kinder keinen Kitaplatz erhalten, für Folgeschäden Anspruch auf Entschädigung erhalten.
Begründung
Die Petition behandelt den Fall, dass Erziehungsberechtigte ihr Kind für einen Kitaplatz angemeldet haben, einen solchen aufgrund Verschuldens der Behörden jedoch nicht rechtzeitig erhalten.
Gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Wird dieser nicht rechtzeitig eingelöst, so können Folgekosten und -schäden insbesondere dadurch entstehen, dass die Erziehungsberechtigte entgegen ihrer Planung zur ersatzweisen weiteren Betreuung des Kindes gezwungen sind. Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteilen 1 U 319/15, 1 U 320/15, 1 U 321/15 vom 26.08.2015 entschieden, dass Erziehungsberechtigte diese Kosten nicht geltend machen können, da vom Schutzzweck der Norm nur Schäden erfasst seien, die dem Kind wegen Verstoßes gegen seinen Anspruch auf frühkindliche Förderung zustünden.
Da davon auszugehen ist, dass die Eltern immer versuchen werden, gegebenenfalls auch unter erheblichen eigenen Aufwendungen, Schäden von ihrem Kind abzuwenden, resultiert aus dieser Rechtsprechung praktisch ein Freibrief für die Behörden, für ihre Versäumnisse nie zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Petition zielt darauf, diesen Zustand zu beenden.