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Petition 60994

Arbeitslosengeld

Abschaffung der Wiedereingliederungsvereinbarung vom 14.09.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…
dass der Bezug von ALG 1 als reine Versicherungsleistung anzusehen ist.
Die für einen Bezug der Leistung gekoppelte sogenannte "Wiedereingliederungsvereinbarung" ist als unrechtmäßig anzusehen.

Begründung

Die an den Bezug von ALG 1 gekoppelte sogenannte "Wiedereingliederungsvereinbarung" steht einer Leistung entgegen, welche der Versicherte selbst durch entsprechende Einzahlungen bereits erbracht, und bereits durch eine "Zwangsversicherung" für den Fall der Fälle eine entsprechende Absicherung getroffen hat..
Daher ist die "Wiedereingliederungsvereinbarung" als unzulässig anzusehen. Leistungsempfänger von ALG 1 sowie Bezieher von ALG 2 sind i.d.R. stets bemüht sich erneut in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Jedoch sollten die Bedingungen, unter welchen Ansprüche auf Leistungen bezogen werden können, die Betroffenen nicht generell und von Vorhinein an "noch" schlechtere Bedingungen zwingen, welche so in einer sogenannten "Wiedereingliederungsvereinbarung" formuliert sind.
Diese stellt alleine von der Formulierung her einen "Schlag ins Gesicht" der Betroffenen dar.
Eine Versicherung eines "privaten" Versicherers würde mit solchen Versicherungsbedingungen nie abgeschlossen werden.
Wenn die Versicherungsnehmer mit solchen Konditionen konfrontiert würden, bzw. diesem Versicherungsunternehmen könnte zu Recht eine betrügerische Absicht unterstellt werden.

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