Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge ein Exportverbot für Fleisch und Fleischerzeugnisse in sogenannte Entwicklungsländer beschließen. Des Weiteren soll die Bundesregierung ein Exportverbot für Fleisch in Entwicklungsländer auf europäischer Ebene erwirken. Ausnahmen des Verbots sollten nur in begründeten Situationen oder auf Wunsch einzelner Entwicklungsländer gelten. Auch sollten Länder, die Schutzzölle für ihre heimische Landwirtschaft einführen möchten, politisch unterstützt werden.
Begründung
Durch den Export von Fleisch in sogenannte Entwicklungsländer kann die lokale landwirtschaftliche Produktion empfindlich gestört oder zum Erliegen kommen. Diese Exporte verhindern in Teilen eine Entwicklung der Landwirtschaft in den betroffenen Ländern und können zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. Als Beispiel wird auf den Export von Hühnerfleisch nach Ghana verwiesen. Dieser führte zu einem Niedergang der ghanaischen Geflügelbauern.
Ausnahmen des Verbots sollten nur in begründeten Situationen wie Naturkatastrophen oder Versorgungsengpässen oder auf Wunsch einzelner Entwicklungsländer gelten.
Schutzzölle können lokale Produzenten unterstützen und sollten im Sinne einer Entwicklungshilfe gewährleistet werden.
Bei fehlender Sicherstellung einer funktionierenden Kühlkette, bedingt durch eine mangelnde Infrastruktur, gehen von dem Fleisch gesundheitliche Gefahren für die Konsumenten aus.