Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für kleine Vereine höhere Freigrenzen bei der Umsatzsteuerpflicht festgelegt werden.
Begründung
Viele kleine Vereine (z. B. Musikvereine, Gesangsvereine, ...) sind trotz geringer Umsätze immer häufiger steuerpflichtig und müssen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, obwohl keine Konkurrenzsituation im "marktwirtschaftlichen" Sinn besteht.
Kleine Vereine sind ein Zusammenschluss von natürlichen Personen, die eine gemeinsame Leidenschaft ausüben. Ehrenamtlich Tätige (z. B. Kassierer eines Vereins) sind mit dem komplizierten Umsatzsteuerrecht überfordert.
Leider lässt das Ehrenamt in unserer Gesellschaft immer mehr nach. Daher sollte es ein politisches Ziel sein, kleine Vereine mit geringen Umsätzen, die sich kulturell, gemeinnützig oder gesellschaftlich einbringen, mit höheren Freigrenzen vom komplizierten Umsatzsteuerrecht zu verschonen. Der Vorsteuerabzug wird bei kleinen Vereinen meistens nicht angewandt, da die ehrenamtlich Tätigen mit dem Umsatzsteuerrecht in der Regel nicht vertraut sind und ein Steuerberater zu hohe Kosten verursachen würde.
Höhere Freigrenzen bei der Umsatzsteuerpflicht würden Ehrenamtliche und kleine Vereine entlasten. Nachteile für andere Vereine oder gar private Unternehmen sind nicht vorhanden.