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Petition 61012

Asylbewerberleistungsgesetz

Schaffung von Arbeitsgelegenheiten in Asylunterkünften gegen angemessene Entschädigung vom 15.09.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Asylbewerber und andere Flüchtlinge sich in Asylunterkünften betätigen dürfen. Diese Arbeit könnte evtl. symbolisch wertgeschätzt werden, ähnlich der Arbeit eines Ein-Euro-Jobbers.
Die Aufgaben können folgende Tätigkeiten umfassen (nicht abschließend):
- Hauswirtschaftliche Betätigung
- Reinigung und Akquise von Kleiderspenden (diese sind ein geldwerter Vorteil , der auf das Einkommen und Vermögen angerechnet werden muss. außer Erstausstattung)

Begründung

Jeder Ergotherapeut weiß, dass Arbeit ein natürliches Bedürfnis ist! Die Befriedigung dieses Grundbedürfnisses darf einem Menschen nicht vorenthalten werden. Insbesondere den lang wartenden Asylbewerbern muss die Chance ermöglicht werden, nicht nur passiv Hilfsempfänger zu sein, sondern aktiv seine häusliche/räumliche Umgebung mitzugestalten.
Dies kann in Form von obigen Beispielen geschehen, aber z. B. auch in dem sie sich Organisationen anschließen und Müll in der Natur oder auf dem Grundstück der Flüchtlingsunterkunft entfernen.
Hiermit könnten Kosten für Hausmeister, Reinigungsdienste etc. verringert werden und gleichzeitig die Hygiene und das allgemeine Wohlbefinden der dort lebenden Menschen verbessert werden.
Es spricht nichts dagegen, dass ein Asylbewerber von seiner kostbaren Zeit auch die Reinigung/Pflege seiner Unterkunft verrichtet. Dies macht auch jeder andere Bürger/Einwohner in Deutschland auch.
Auch dürfen sich Asylbewerber selbst verpflegen. Diese Dienste dienen der Aktivierung der Eigenständigkeit und Eigenverantwortung.

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