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Petition 61214

Internet

Keine Impressumspflicht für Privatpersonen vom 26.09.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Impressumspflicht für Privatpersonen, die eine Internetseite mit persönlichen oder auch teilweise aufbereiteten Texten veröffentlichen, entfällt und somit nicht deren persönliche Adresse veröffentlichen müssen.

Begründung

Diese Adressen können sehr leicht missbraucht werden oder zum sog. Stalking eingesetzt werden.
Die Angabe eines Formulars und des technischen Ansprechpartners (Unternehmen, das die technische Möglichkeit zur Verfügung stellt, z. B. Server oder Webspace => Provider) muss als ausreichend definiert werden.

Im Falle eines Rechtsbruchs durch eine solche Seite ist es den Behörden immer noch möglich, die Seite
1. vom Provider vorübergehend offline nehmen zu lassen und
2. die Persönlichen Daten vom Provider zu erhalten.

Desweiteren ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt, ab wann ein Inhalt als journalistisch oder redaktionell einzustufen ist, dies führt zu einer Rechtsunsicherheit, die behoben werden muss. Alternativ ist auch eine Ausweitung der Rechte für Pressevertreter auf Blogger (Betreiber einer solchen Webseite) denkbar. Es können nicht nur Pflichten ohne die damit verbundenen Rechte für sie geltend gemacht werden.

Dies hat mehrere Vorteile zur Folge:
1. Die Provider haben in der Regel eine schnellere Reaktionszeit als eine Einzelperson und somit sind die Rechtsverletzungen schneller verschwunden.
2. Die persönlichen Daten der Betreiber sind nicht öffentlich für Missbräuche abrufbar.
3. Mehr Rechtssicherheit in diesem Bereich wird hergestellt.

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