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Petition 61252

Dienstleistungen im Postbereich

Angaben der voraussichtlichen Zustelldauer durch Postdienstleister vom 28.09.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Postdienstleister eine voraussichtliche Zustelldauer (ggf. im Internet und unter Angabe von Abgabeort und Zustellanschrift) von Briefsendungen angeben müssen.
Im Falle einer verspäteten Zustellung ist der Postdiensleister dann für Schäden die durch die verspätete Zustellung enstehen haftbar es sei denn er kann anhand seiner Prozesse und Abläufe belegen, dass die Frist unter normalen Umständen eingehalten worden wäre.

Begründung

Viele Dinge (z.B. Küdigungen) müssen heute immer noch per Post verschickt werden und dabei fristgercht zugestellt werden. Gleichzeitig geht das Briefaufkommen immer weiter zurück so dass in der Briefzustellung gespart wird und auch künftig gespart werden muss. So stellt die "Deutsche Post" schon heute nich mehr überall an allen Werktagen Post zu sondern spart einzelne Zustelltage ein.
Um die Liberalität des Postmarkes nutzen zu können und bewusst einen Postdienstleister (und Einwurfzeitpunkt) wählen zu können ist die Information der erwarteten Zustelldauer erforderlich. Insbesondere unter den zu erwartenden weiteren Einsparungen und damit verbundenen Verschlechterungen in der Zustellung. Gleichzeitig besteht u.a. bei Kündigungen oftmals auch der Wunsch diese nicht schon Wochen im Voraus zu versenden um keine Nachteile zu erhalten.

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