Text der Petition
Bundestag möge beschließen…,
die ausbildungsbegleitenden Hilfen auch den Auszubildenden in der Gesundheits- und Krankenpflege zugänglich zu machen.
Begründung
Sehr geehrte Frau Steinke, sehr geehrte Damen und Herren,
seit Herbst 2014 sind zahlreiche Genehmigungen von Antragstellern der Auszubildenden in der Krankenpflege (SGB II § 16, SGB III, § 75 und § 78) erteilt worden. Im vergangenen Jahr konnten daher zahlreiche Teilnehmer der Krankenpflege ihre Ausbildung dank der gezielten Förderung erfolgreich absolvieren.
Seit kurzem wird trotz hoher Nachfrage die Teilnahme an der Maßnahme seitens der Agentur für Arbeit versagt. Die Begründung lautet, dass die Gesetzeslage eine Förderungsmöglichkeit für Auszubildende in der Krankenpflege nicht vorsieht.
Seit langem ist ein erheblicher Mangel an Bewerbern für den Krankenpflegeberuf zu verzeichnen. Sowohl die Gesundheitspolitik als auch die regionalen Krankenhäuser haben ein großes Interesse an engagierten Auszubildenden/Bewerbern, auch mit Migrationshintergrund.
Hierbei steht das steigende Niveau der Ausbildung im Widerspruch zu den häufig auftretenden sprachlichen und kognitiven Defiziten. Diese Auszubildenden benötigen intensive sozialpädagogische und fachtheoretische Unterstützung. Im Rahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen kann diese Hilfestellung individuell erfolgen.
Die Auszubildenden in Handwerk und Altenpflege profitieren seit Jahren von dieser sinnvollen Förderung, die Lernenden in der Krankenpflege fühlen sich demgegenüber benachteiligt.
Der aktuelle und zukünftige Bedarf an Pflegefachkräften erfordert ein sofortiges Handeln, die anstehende Gesetzesnovellierung in der Pflege kann nicht abgewartet werden.
Ich würde mich sehr freuen, wenn zeitnah eine Gesetzesnachbesserung erfolgt, um möglichst vielen Auszubildenden in der Krankenpflege eine erfolgreiche Ausbildung zu ermöglichen.