Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die neue Tabakrichtlinienverordnung (Artikel 20), die die "elektronische Zigarette" betrifft, nicht umgesetzt werden soll
Begründung
Das elektronische Rauchen, auch Dampfen genannt, ist in seiner Art bei weitem nicht so schädlich, wie das Rauchen einer gewöhnlichen aus Tabak bestehenden Zigarette. Die Bundesregierung möchte, dass die Menschen von der Zigarette loskommen. Gleichzeitig möchte man das Dampfen so regulieren, dass ehemalige Raucher wieder zur Zigarette greifen, wenn die Nikotinstärke so eingeschränkt wird (4 mg). Auch im Hinblick auf den immer größer werdenden Markt und die Kaufkraft und die Arbeitsplätze, die dahinter stecken,und noch geschaffen werden, wäre es ein sehr großer Fehler, diese Verordnung so umzusetzen, wie geplant.
Jugendschutz ist wichtig, hat aber in einer Diskussion bei Produkten die ab 18 sind nichts zu suchen.
Es gehört wenn schon das Grundproblem angegangen und das ist, dass manche Händler den Jugendschutz nicht beachten. Dort muss etwas getan werden, nicht Produkte verändert werden.
Das ist einfach daneben.
Und ansonsten müssen auch die Eltern ein wenig mehr gefordert werden. Der Staat kann nicht alles überwachen. Ansonsten müssen wir auch Reinigungsmittel, Alkohol, Zucker, Schokolade und andere Dinge wegregulieren, denn die sind genauso schlimm in ihrer Wirkung oder Suchtförderung.