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Diskussion zur Petition 61453

Verbraucherschutz

Keine Umsetzung von Artikel 20 Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU (elektronische Zigaretten) vom 07.10.2015

Diskussionszweig: Kollateralopfer Nikotinfreies Fruchtliquid

Nutzer2314648 | 15.01.2016 - 19:46 (Zuletzt geändert am 15.01.2016 - 19:55 von Nutzer2314648 )

Kollateralopfer Nikotinfreies Fruchtliquid

Anzahl der Antworten: 5

ich erhitze ein Gemisch aus E1520, E422 und Fruchtaromen, ohne Nikotin, mittels einem elektrisch betriebenem Heizdraht und inhaliere diesen Dampf. Weil es mir schmeckt, basta.
Wenn ich dies Gesetz richtig verstehe wird es solches Liquid demnächst nicht mehr geben. Weil: "es nicht sein darf das der Geschmack / das Aroma dem Tabakkonsumenten ( bin ich nicht ! ) suggeriert ein gesundes oder weniger schädliches Produkt zu verwenden".
Ich konsumiere keinen Tabak, kein Nikotin und mir wird meines Erachtens nach ohne Notwendigkeit ein Stück Lebensfreude wegreguliert, wie gesagt Kollateralschaden, Pech gehabt?
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