Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die neue Tabakrichtlinienverordnung (Artikel 20), die die "elektronische Zigarette" betrifft, nicht umgesetzt werden soll
Begründung
Das elektronische Rauchen, auch Dampfen genannt, ist in seiner Art bei weitem nicht so schädlich, wie das Rauchen einer gewöhnlichen aus Tabak bestehenden Zigarette. Die Bundesregierung möchte, dass die Menschen von der Zigarette loskommen. Gleichzeitig möchte man das Dampfen so regulieren, dass ehemalige Raucher wieder zur Zigarette greifen, wenn die Nikotinstärke so eingeschränkt wird (4 mg). Auch im Hinblick auf den immer größer werdenden Markt und die Kaufkraft und die Arbeitsplätze, die dahinter stecken,und noch geschaffen werden, wäre es ein sehr großer Fehler, diese Verordnung so umzusetzen, wie geplant.
Im Rahmen der weiteren Prüfung der Petition entscheidet der Ausschuss, ob eine öffentliche Sitzung stattfindet:
„FAQ – Häufig gestellte Fragen und Antworten
Wird eine Petition vier Wochen nach Einreichung (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht.“
Die Sitzung würde dann im Internet auf www.bundestag.de (für mobile Geräte unter m.bundestag.de) sowie im Parlamentsfernsehen live übertragen und anschließend auch im Video-on-Demand-Bereich auf der Internetseite des Bundestages bereitgestellt.
Sollte eine Sitzung stattfinden, wird dies unter „Aktuelle Mitteilungen des Petitionsausschusses“ bekanntgegeben.