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Diskussion zur Petition 61453

Verbraucherschutz

Keine Umsetzung von Artikel 20 Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU (elektronische Zigaretten) vom 07.10.2015

Diskussionszweig: Hinweis der Moderation zur Durchführung einer "Öffentlichen Sitzung"

Admin | 19.01.2016 - 07:49

Hinweis der Moderation zur Durchführung einer "Öffentlichen Sitzung"

Anzahl der Antworten: 1


Im Rahmen der weiteren Prüfung der Petition entscheidet der Ausschuss, ob eine öffentliche Sitzung stattfindet:

„FAQ – Häufig gestellte Fragen und Antworten
Wird eine Petition vier Wochen nach Einreichung (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht.“

Die Sitzung würde dann im Internet auf www.bundestag.de (für mobile Geräte unter m.bundestag.de) sowie im Parlamentsfernsehen live übertragen und anschließend auch im Video-on-Demand-Bereich auf der Internetseite des Bundestages bereitgestellt.

Sollte eine Sitzung stattfinden, wird dies unter „Aktuelle Mitteilungen des Petitionsausschusses“ bekanntgegeben.
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