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Diskussion zur Petition 61566

Hilfsmittel/Heilmittel

Berücksichtigung persönlicher Belange bei Ausschreibungen/Beitrittsverträgen für Inkontinenzhilfsmittel vom 14.10.2015

Diskussionszweig: Hinweis des bvkm

Paul J. A. | 15.10.2015 - 17:02

Hinweis des bvkm

Anzahl der Antworten: 5

Ich gebe hier wörtlichen und unkommentiert deren Hinweis weiter. Der Link dient dem Nachweis des wörtlichen Zitats.

"Sind die von den Vertragspartnern gelieferten Windeln mangelhaft, reicht die Anzahl der Windeln für die Versorgung nicht aus oder sind die Vertragspartner nur gegen Vereinbarung eines Qualitätszuschlages bereit, Versicherte angemessen zu versorgen empfiehlt es sich, bei den Krankenkassen Anträge auf Versorgung mit Inkontinenzhilfen von ausreichender Qualität und in ausreichender Stückzahl zu stellen. Begründen sollte man den Antrag unter anderem damit, dass das Landessozialgericht Berlin Brandenburg durch Urteil vom 15. November 2012 (Az. L 1 KR 263/11) entschieden hat, dass gesetzlich Krankenversicherte auf eine Windelversorgung durch den Vertragspartner ihrer Krankenkasse dann nicht beschränkt sind, wenn dessen Lieferungen unzureichend sind."
http://www.bvkm.de/fileadmin/web_data/Muessen_Versicherte_im_Monat_89_Euro_fuer_Windeln_dazu_bezahlen.pdf
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