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Petition 61693

Bundesregierung

Einrichtung eines Portals hinsichtlich der Berichterstattung über Reisen der Mitglieder der Bundesregierung sowie der Staatssekretäre ins Ausland vom 20.10.2015

Text der Petition

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Portal einzurichten, in dem über die Reisen der Mitglieder der Bundesregierung und der Ebene der Staatssekretäre ins Ausland berichtet wird. Dort sind u. a. anzugeben: das Reiseprogramm sowie die teilnehmenden Delegationsmitglieder (Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages sowie Vertreter von Verbänden und Unternehmen).

Begründung

Derzeit berichtet der Sprecher der Bundesregierung und vereinzelt die Ministeriumssprecher über die Reisen der Bundeskanzlerin und der Mitglieder der Bundesregierung ins Ausland. Gleichzeitig wird, wie im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, auf der Website über die Termine der Leitungsebene informiert.

Allerdings bleibt es im Dunkeln, welche Termine die Delegationen im Ausland wahrnehmen und wer die Mitglieder der Bundesregierung begleitet. Insbesondere letzteres ist jedoch von besonderem Interesse, um auch mögliche Interessen offen zu legen.

Dabei ist festzustellen, dass die Reisen von Regierungsmitgliedern ebenso wichtig sind für die Förderung der Auslandsbeziehungen der Bundesrepublik wie die Teilnahme von Vertretern von Verbänden und Unternehmen oder von Mitgliedern des Bundestages. Regierungsmitglieder fördern damit den Austausch der Wirtschaftsbeziehungen und somit auch die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohlstand in Deutschland. Dabei ist jedoch immer zu berücksichtigen, dass hier hoheitliche Ressourcen benutzt werden und die Öffentlichkeit hat daher auch einen Anspruch, dass sie über diese Verbindungen informiert wird.

Derzeit ist diese Berichterstattung nicht ausgebaut, sondern es wird lediglich die Hauptstadtpresse informiert. Der „gemeine“ Bürger erfährt somit nur gefiltert über solche Verbindungen und auch über Ziele und Ergebnisse von Reisen von Regierungsmitgliedern. Dies ist in einer transparenten Gesellschaft jedoch ungenügend.

Um Interessen des Bundes zu schützen, kann es in besonderen Fällen Ausnahmen von der Berichtspflicht geben, die jedoch in der Regel zeitlich zu befristen sind und die Berichterstattung später nachzuholen ist.

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