Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anlage von sogenannten "All-direction-stops" im Bereich von Tempo-30-Zonen herzustellen.
Begründung
"All-direction-stop" ist eine Kreuzung, die von allen Seiten mit Stoppschildern (meist mit Zusatzschild "All-direction-stop") beschildert ist, sodass alle Verkehrsteilnehmer in jedem Fall erst einmal anhalten müssen.
"All-direction-stop", auch "Four-way-stop" genannt, sind verbreitet und bewährt in Wohngebieten in den USA, in Kanada, in Namibia und Südafrika.
Fußgänger haben hier grundsätzlich Vorrang.
Hinsichtlich des Vorranges der Straßennutzer untereinander gibt es unterschiedliche Regelungen, so in den USA und Kanada die "first come-first serve"-Regelung (also wer als erster an der Kreuzung ist, darf als erster nach dem Stopp weiterfahren), die "Nord-Süd vor West-Ost"-Regelung, nach der Nutzer auf Straßen in Nord-Süd-Regelung Vorrang haben vor Nutzern der von West nach Ost verlaufenden Straße (Abbieger müssen hiernach immer warten).
Der Petent plädiert hier jedoch dafür, die in Namibia und Südafrika bewährte Methode zu übernehmen, nach der keinerlei Vorrang gilt und die Straßennutzer sich über die Reihenfolge untereinander abstimmen müssen. Diese Regelung garantiert die Maximierung von Aufmerksamkeit und Vorsicht der Straßennutzer.
Dieser Typ der Vorfahrtsregelung an Kreuzungen ist geeignet, mit minimalstem baulichen Aufwand und damit minimalen Kosten einen erheblichen Beitrag zur Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit zu liefern.
Im Gegensatz zu hierzu oft eingesetzten teuren baulichen Maßnahmen, wie Poller und Drempel, stellen "all-direction-stops" keinerlei Hindernis für die schnelle Einsatzfahrten von auch großen Rettungsfahrzeugen (beispielsweise der Feuerwehr) dar.
Der Petent fordert den Bundestag auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anlage von "all-direction-stops" zu schaffen, um Kommunen zu ermöglichen, geeignete Kreuzungen entsprechend auszurüsten und die Verkehrsregeln dazu entsprechend durchzusetzen.
Selbstverständlich sollte die Einrichtung von "all-direction-stops" ausschließlich in gering befahrenen Straßen mit erhöhtem Verkehrssicherheitsbedarf (also auf Anliegerstraßen in reinen Wohngebieten, im Bereich von Schulen etc.) und nur in Kombination mit Geschwindigkeitsbeschränkungen, also in Tempo-30- (nach StVO §45 (1c)) und Tempo-20-Zonen (nach StVO §45 (1d)), erfolgen.
In einem kleinen Dorf in der Bundesrepublik Deutschland mit einer grösseren 30er Zone in einem reinen Wohngebiet und unterschiedliche gleichberechtigte Strassen in
Nord-Süd / West-Ost und
NordWest-SüdOst / NordOst-SüdWest
gab es kein einziges Stoppschild sondern jeweils
eine Haltelinie (Zeichen 294 zu § 41 StVO) .
Oder waren es unterbrochene Wartelinien? (Zeichen 341 zu § 42 StVO) ?
Ist an für sich auch egal. Jedem Verkehrsteilnehmer wird durch unsere Rechts-Vor-Links Regelung und den zusätzlichen Haltelinien eindeutig vermittelt, dass er sich im Prinzip ähnlich zu verhalten hat wie bei einem "4-Way-Stop", und das auch notfalls ohne die Himmelsrichtung mit dem Kompass zu ermitteln.
Falls doch mal 4 gleichzeitig stehen bleiben und niemand durch Blickkontakt auf seine Vorfahrt verzichtet dann stehen sie noch heute. Aber ich habe noch nie erlebt, dass so etwas länger als eine halbe Minute gedauert hat.