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Petition 61846

Arbeitslohn

Abschaffung der 450- Euro-Minijobs vom 27.10.2015

Text der Petition

Mit der Petition wird die Abschaffung der geringfügig entlohnten Beschäftigungen (450 Euro-Minijobs) gefordert.

Begründung

Es gibt in Deutschland über 7 Mio. Minijobs, davon sind mehr als zwei Drittel der ausschließlich geringfügig Beschäftigten weiblich. Schon der erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung stellte fest: „Problematisch sind Minijobs vor allem, wenn sie die ausschließliche Form der Erwerbsarbeit darstellen. […] Minijobs haben nur selten eine Brückenfunktion zur Vollzeitbeschäftigung und zu einem existenzsichernden individuellen Erwerbseinkommen.“.
Die derzeit geltenden Rahmenbedingungen für Minijobs lassen diese insbesondere für verheiratete Frauen attraktiv erscheinen, dabei wird jedoch verkannt, dass dies nur aufgrund der weiterhin bestehenden Vergünstigungen im Steuerrecht (Ehegattensplitting) und der Sozialversicherung (Familienversicherung) möglich ist. Ändern sich die persönlichen Umstände, so stellt sich der Minijob für viele Menschen als Hindernis heraus.
Verheiratete Frauen verbleiben im Durchschnitt 8 Jahre im Minijob und haben einen durchschnittlichen Verdienst von unter 300 Euro, dies ergibt einen Rentenanspruch von 24 Euro im Monat. Die zu erwerbenden Rentenansprüche sind so gering, dass sie kaum zu einer Rente oberhalb der Grundsicherung führen. Hier kommt es also zu einer stärkeren Belastung des Sozialleistungssystems für die Zukunft bei der Grundsicherung im Alter, ebenso wird es wahrscheinlicher dass auch im Rentenalter noch im Minijob gearbeitet werden muss.
Durch das geänderte Unterhalts- und Witwenrentenrecht sind verheiratete Frauen bei einer Trennung oder dem Todesfall des Partners nicht mehr existenzsichernd abgesichert. Haben die Frauen in ihrer Ehe nur einen Minijob ausgeübt, fällt es sehr schwer eine existenzsichernde Beschäftigung zu finden bzw. Rentenansprüche zu erwerben, da die vorhandenen Qualifikationen nicht mehr anerkannt werden. Auch hier werden die Sozialsysteme weiter belastet durch die nötige Aufstockung im Rahmen von Hartz IV.
Für alle Minijoberinnen gilt: der Einstieg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelingt oftmals nicht, da die vorher erworbenen Qualifikationen nach einer Tätigkeit im Minijob nicht mehr durch Arbeitgeber anerkannt werden. Minijobs erfüllen somit keine Brückenfunktion in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Zusätzlich erschwert wird die Rückkehr in eine Vollzeittätigkeit durch die Steigerung von Teilzeit- und Minijobangeboten durch die Unternehmen. Allein im Kreis Herford sind seit 2004 ca. zehn Prozent der Vollzeitangebote weggefallen, während Teilzeit- und Minijobs im gleichen Umfang zugenommen haben.
Bei Wegfall der Minijob-Regelungen wären alle Beschäftigungsverhältnisse steuer- und sozialversicherungspflichtig und alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten entsprechende Ansprüche erwerben.

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