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Diskussion zur Petition 61871

Tierschutz

Keine Umsetzung der EU-Verordnung COM(2014) 558 im Hinblick auf den Einsatz homöopathischer und naturheilkundlicher Arzneimittel für Tiere vom 28.10.2015

Diskussionszweig: Tierschutz - Keine Umsetzung der EU-Verordnung COM(2014) 558 im Hinblick auf den Einsatz homöopathischer und naturheilkundlicher Arzneimittel für Tiere

Petent | 27.01.2016 - 09:00

Tierschutz - Keine Umsetzung der EU-Verordnung COM(2014) 558 im Hinblick auf den Einsatz homöopathischer und naturheilkundlicher Arzneimittel für Tiere

Anzahl der Antworten: 104

Gerade die traditionellen naturheilkundlichen Therapien und die prophylaktischen Maßnahmen durch Pflege und Zusatzfütterung sind in der Lage den Organismus des Tieres zu stärken und somit die Notwendigkeit von Antibiotikagaben zu minimieren und reduzieren. Durch die geplante EU Verordnung für Tierarzeimittel werden jedoch auch für traditionelle Medikationen und Homöopathika die gleichen Maßstäbe angesetzt, wie für chemisch-synthetische Arzneimittel - sie müssen für jede Tierart zugelassen werden. Dies wird dazu führen, dass im alternativ-medizinischen Bereich die Vielfalt der therapeutischen Möglichkeiten drastisch eingeschränkt wird. Dies ist nicht im Sinne der Bio-Verordnung und des ökologisch denkenden Verbrauchers. Bitte stimmen Sie mit dieser Petition für den Erhalt der traditionellen Therapien für alle Tiere.Tierhaltern, Tierheilpraktikern und Landwirtenmuss weiterhin die Möglichkeit erhalten bleiben diese Vielfalt auch nutzen zu können.
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