Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 61897

Gesundheitswesen

Humanes Sterben ermöglichen vom 29.10.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
ein Humanes Sterben zu ermöglichen.

Es wird gefordert:
Strafrechtliche Sicherheit für Ärzte, die Patienten auf deren Wunsch bei einem Suizid begleiten. Für sie gilt es, eine gesetzliche Neuregelung unter Einbeziehung der bisherigen gerichtlichen Entscheidungen zu finden.
Kein Verbot organisierter Sterbehilfe, aber klare gesetzliche Regelungen für eine achtungsvolle Beratung bei Suizidwunsch und Schutz der Menschen vor kommerzieller Ausbeutung.

Begründung

Zur Ermöglichung eines Lebensendes in Würde und Selbstbestimmung bedarf es:
1. Rechtliche Absicherung und finanzielle Unterstützung von Organisationen und Institutionen, die Menschen beim Sterben und in der Trauer begleiten, z. B. Hospize, Palliativstationen, ambulante Hospizhilfe und ambulante Palliativmedizin, Beratungsstellen für Menschen mit Suizidgedanken.
2. Strafrechtliche Sicherheit für Ärzte, die Patienten auf deren Wunsch bei einem Suizid begleiten. Für sie gilt es, eine gesetzliche Neuregelung unter Einbeziehung der bisherigen gerichtlichen Entscheidungen zu finden.
3. Kein Verbot organisierter Sterbehilfe, aber klare gesetzliche Regelungen für eine achtungsvolle Beratung bei Suizidwunsch und Schutz der Menschen vor kommerzieller Ausbeutung.
Im Februar 2014 wurden diese Forderungen schon in einem Offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister vorgetragen. Schon 1994 wurde eine Erklärung zum Humanen Sterben auf einer Fachtagung diskutiert, verabschiedet und veröffentlicht. Sie wird hier zitiert:
"Erklärung zum Humanen Sterben" vom 4. 11. 1995
Selbstbestimmung und Menschenwürde sind als Grundwerte menschlichen Lebens auch für den letzten Lebensabschnitt eines Menschen maßgeblich.
Humanes Sterben muss mit diesen Grundwerten vereinbar sein. Es beginnt und endet mit Mitmenschlichkeit, die die Sterbebegleitung für den Betroffenen und Trauerbegleitung für die Hinterbliebenen einschließt.
Sterbebegleitung sollte vorrangig innerhalb des familiären Rahmens und in geeigneten Einrichtungen mit entsprechend ausgebildetem Fachpersonal ermöglicht werden. Es gehört nicht zu den Pflichten eines Arztes, das Sterben zu verlängern.
Gemeinnützige Hilfsorganisationen, die sich auf diesem Sektor betätigen, bedürfen der besonderen staatlichen und privaten Unterstützung. Kommerzielle Interessen im Zusammenhang mit dem humanen Sterben werden abgelehnt.
Eine gesetzliche Regelung des humanen Sterbens, das auch eine selbstbestimmte Beendigung des individuellen Lebens bedeuten kann, würde die nicht aktive Sterbehilfe aus der Grauzone der Illegalität herausführen.
Das Recht auf selbstbestimmten Freitod (Bilanzsuizid) eines mündigen Menschen wird respektiert.
Diese Gründe und Ansprüche sind weiter gültig und bedürfen dringend einer gesetzlichen Regelung im Sinne der Selbstbestimmung des Menschen.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben